Pfändungssicheres Konto – P-Konto zum 01. Juli 2010

Endlich ist es da, das sog. P-Konto. Es dient der Vereinfachung des gesetzlichen Schuldnerschutzes, der Arbeitsentlastung bei den Amtsgerichten und ist vor allem für die Selbständigen im Lande der erste wirklich vernünftige Beitrag der Bundesregierung und des Bundesrats zum Schutze ihrer Existenz.

Das Bundesjustizministerium hat die grundlegenden Gesetzesänderungen und eine Übersicht veröffentlicht, die Sie über den folgenden link erreichen
http://www.bmj.de/enid/64df1464a9bcca528aeb1f093a8df164,0/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Auf vielen Webseiten finden sich nähere Hinweise und Erläuterungen, welche jedoch mit wachem Verstand gelesen werden müssen, da sich vielerorts gewisse Irrtümer und Fehlinterpretationen der offiziellen Veröffentlichungen eingeschlichen haben.

Hier ein link zu einer vermutlich detaillierten und sauberen Darstellung (ohne Gewähr) :

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Also los, P-Konto beantragen! Für jedermann, auch für Noch-Nicht-Schuldner

Beste Grüße von

Eurem Admin

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