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Eine wichtige neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes setzt Signale für mehr Gerechtigkeit und weist dabei über den konkreten Fall dieses Verfahrens weit hinaus.  Wenn zukünftig ein Zuschlag erteilt wird und dabei eine unterlassene Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsbelehrung (laut BGH) ursächlich dafür ist, muss im Ergebnis der Zuschlag aufgehoben werden. Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier:

Beschluss des BGH vom 26.03.2009

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