{"id":71,"date":"2013-12-24T18:06:44","date_gmt":"2013-12-24T17:06:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.bzvi.de\/?page_id=71"},"modified":"2018-05-26T13:34:05","modified_gmt":"2018-05-26T12:34:05","slug":"satzung-des-bzvi-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?page_id=71","title":{"rendered":"Satzung des BZVI e.V."},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 1<br \/>\nName und Sitz des Vereins<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcndnis f\u00fcr Zwangsversteigerungs- und Insolvenzbetroffene e.V.\u201c, abgek\u00fcrzt \u201eBZVI e.V.\u201c<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 08209 Auerbach,<\/li>\n<li>Der Verein ist unter der Nummer VR 31018 im Vereinsregister beim Amtsgericht in Chemnitz eingetragen und f\u00fchrt den Namenszusatz e.V.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 2<br \/>\nZweck des Vereins<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist es, Personen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, Hilfestellung zu leisten. Hierbei widmet sich der Verein solchen Personen, die bedingt durch ihre wirtschaftliche Lage Beteiligte eines Zwangsversteigerungs- und\/oder Insolvenzverfahrens sind.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtung und Betrieb von einer oder mehreren Anlaufstellen f\u00fcr alle von Insolvenz bedrohte oder betroffene nat\u00fcrliche Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, sowie der F\u00f6rderung des Austauschs von Erfahrungen und Informationen aller Betroffenen untereinander. Zumindest ein Vereinsmitglied steht in Absprache mit dem Vorstand als st\u00e4ndiger Ansprechpartner (Mitgliederbetreuung) per Telefon, Email sowie Fax zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird zudem erreicht durch eine Internetpr\u00e4senz mit sachdienlichen Informationen und Formularen zur Kontaktaufnahme und einem geschlossenen Mitgliederbereich, der auch ein nicht-\u00f6ffentliches Forum f\u00fcr die Mitglieder unterh\u00e4lt, in dem sie sich pers\u00f6nlich austauschen k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 3<br \/>\nMittelverwendung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 4<br \/>\nVerm\u00f6gen bei Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr das Wohlfahrtswesen i. S. v. \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 2 AO.<\/p><\/blockquote>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 5<br \/>\nMitglieder<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen juristische und voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Personen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.<\/li>\n<li>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein als Mitglied (Beitrittserkl\u00e4rung) ist schriftlich zu stellen (per Post oder Fax).<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird durch \u00dcbersendung einer schriftlichen Aufnahmeerkl\u00e4rung, welche auch per Email ergehen kann, wirksam.<\/li>\n<li>Lehnt der Vorstand einen Aufnahmeantrag ab, so kann der Bewerber innerhalb von 4 Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe der Ablehnung einen Widerspruch einlegen, \u00fcber den die Mitgliederversammlung abschlie\u00dfend entscheidet.<\/li>\n<li>Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 6<br \/>\nAustritt der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.<\/li>\n<li>Der Austritt ist unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 4 Wochen nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres zul\u00e4ssig. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 7<br \/>\nAusschluss von Mitgliedern<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet au\u00dferdem durch Ausschluss.<\/li>\n<li>Der Ausschluss ist nur bei wichtigem Grunde zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich mitzuteilen (per Post, Fax oder Email).<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 8<br \/>\nStreichung der Mitgliedschaft<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Ein Mitglied scheidet au\u00dferdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus.<\/li>\n<li>Die Streichung der Mitgliedschaft kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit der Aufnahmegeb\u00fchr oder einem Mitgliedsbeitrag mit mehr als 3 Monate im R\u00fcckstand ist. Die Streichung der Mitgliedschaft kann ohne Mahnung erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 9<br \/>\nMitgliedsbeitrag<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.<\/li>\n<li>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung unter Beachtung gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlicher Schranken.<\/li>\n<li>Der Beitrag ist j\u00e4hrlich im Voraus zu zahlen und f\u00fcr das Eintritts-Kalenderjahr voll zu entrichten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr das Jahr der Beendigung nicht erstattet.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet, ob und in welcher H\u00f6he eine Aufnahmegeb\u00fchr erhoben wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 10<br \/>\nOrgane<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">Organe des Vereins sind:<\/p>\n<\/blockquote>\n<ol>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 11<br \/>\nVorstand<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden 2. Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<li>Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, redaktionelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Satzung vorzunehmen, die das Amtsgericht f\u00fcr die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt f\u00fcr die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 12<br \/>\nBeschr\u00e4nkungen der Vertretungsvollmacht des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt (\u00a7 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber Grundst\u00fccke und grundst\u00fccksgleichen Rechten sowie au\u00dferdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 3.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 13<br \/>\nMitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann auch \u00fcber das Internet als Online-Versammlung abgehalten werden. Die Versammlung findet dann nach den Grunds\u00e4tzen der geschlossenen Benutzergruppe statt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, wobei alle Teilnehmer gleichzeitig h\u00f6ren und sprechen k\u00f6nnen. Hierbei ist durch geeignete technische Ma\u00dfnahmen zu gew\u00e4hrleisten, dass nur derjenige teilnehmen kann, der dazu auch berechtigt ist (spezielle Einwahlnummern, Zugangscode o.\u00e4.)<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 14<br \/>\nEinberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zu berufen:\n<ul>\n<li>wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens j\u00e4hrlich einmal.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich (per Post, Fax oder Email) unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen.<\/li>\n<li>Die Berufung der Versammlung muss die Tagesordnung enthalten.<\/li>\n<li>Die Einladung zu der Online-Versammlung erfolgt per E-Mail. Sie enth\u00e4lt neben der Tagesordnung auch die Internetadresse und die Zugangsdaten zur Online-Versammlung, sowie eine entsprechende Bedienungsanleitung zum Verfahren. Die Mitglieder verpflichten sich, diese Daten nicht an Dritte, die nicht Vereinsmitglied sind, weiter zu geben.<\/li>\n<li>Die Einladung zu einer Telefon- oder Videokonferenz erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Nr. 2. Dabei sind die entsprechenden Einwahlnummern sowie ggf. einzugebenden Codes oder andere verwendete Ma\u00dfnahmen zum Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit mitzuteilen sowie eine entsprechende Bedienungsanleitung zum Verfahren beizuf\u00fcgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 15<br \/>\nBeschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von 2 Drittel der Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>Ist eine zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 2 nicht beschlussf\u00e4hig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.<\/li>\n<li>Eine weitere Versammlung darf fr\u00fchestens 2 Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber sp\u00e4testens 4 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.<\/li>\n<li>Jede neue Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 16<br \/>\nBeschlussfassung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/li>\n<li>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung oder die Aufl\u00f6sung des Vereins enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>Stimmenthaltungen und bei schriftlicher Abstimmung ung\u00fcltig abgegebene Stimmen z\u00e4hlen als NEIN Stimmen.<\/li>\n<li>Bei einer Online-Versammlung erfolgt die Stimmabgabe \u00fcber sog. E-Mail-Formulare im Bereich der geschlossenen Benutzergruppe. Die Versammlung wird in Form eines Computer-Log-Files protokolliert. Dieses ist in Papierform zu unterzeichnen und wird dem Protokoll der Versammlung beigef\u00fcgt.<\/li>\n<li>Bei einer Telefon- oder Videokonferenz erfolgt die Stimmabgabe nacheinander unter Nennung des vollen Vor- und Nachnamens in Verbindung mit der Aussage \u201eIch stimme mit JA\u201c oder \u201eIch stimme mit NEIN\u201c oder \u201eIch enthalte mich der Stimme\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 17<br \/>\nBeurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>\u00dcber die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen.<\/li>\n<li>Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen. Wenn mehrere Vorsitzende t\u00e4tig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 18<br \/>\nRechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Auf der Mitgliederversammlung sind 2 Rechnungspr\u00fcfer zu w\u00e4hlen. Die Amtszeit der Rechnungspr\u00fcfer betr\u00e4gt 2 Jahre. Die Rechnungspr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kassen und die Gesch\u00e4fte des Vereins mindestens 1 mal im Jahr. \u00dcber das Ergebnis ist auf der jeweils n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der aktuellen Fassung am 28.08.2010 von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n<p>Hierf\u00fcr zeichnet die 1. Vorsitzende<\/p>\n<p>Bad Mergentheim, den 28.08.2010<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcndnis f\u00fcr Zwangsversteigerungs- und Insolvenzbetroffene e.V.\u201c, abgek\u00fcrzt \u201eBZVI e.V.\u201c Der Verein hat seinen Sitz in 08209 Auerbach, Der Verein ist unter der Nummer VR 31018 im Vereinsregister &hellip; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/blog.bzvi.de\/?page_id=71\">weiterlesen<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":66,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-71","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=71"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":75,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions\/75"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/66"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=71"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}