{"id":207,"date":"2014-03-08T20:40:57","date_gmt":"2014-03-08T19:40:57","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.bzvi.de\/?p=207"},"modified":"2014-03-09T11:31:19","modified_gmt":"2014-03-09T10:31:19","slug":"alle-antraege-sind-rechtsmissbraeuchlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=207","title":{"rendered":"Alle Antr\u00e4ge sind rechtsmissbr\u00e4uchlich&#8230;!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ein neuer Trend macht sich immer deutlicher bemerkbar an deutschen Vollstreckungsgerichten. Schuldnerantr\u00e4ge unmittelbar vor dem und zum Versteigerungstermine werden pauschal zur\u00fcckgewiesen mit der alleinigen Begr\u00fcndung, sie seien allesamt rechtsmissbr\u00e4uchlich, weil sie auf Verz\u00f6gerung und Verhinderung des Verfahren abzielten.<\/strong><\/p>\n<p>Ja, es ist schon erstaunlich, was da mitunter passiert, und der juristische Mode-Trend geht wieder mal vom S\u00fcdwesten unserer Repubklik aus. Dort hei\u00dft es beispielsweise in einer Begr\u00fcndung zu einem Zuschlagsbeschluss: <em>&#8222;&#8230;Dies f\u00fchrt zur gerichtlichen \u00dcberzeugung, dass zwar mit rechtlichen Instrumenten (Verfahrensantr\u00e4gen), jedoch mit deren rechtsmissbr\u00e4uchlichem Gebrauch eine Vollstreckungsma\u00dfnahme verhindert werden soll. Die im Versteigerungstermin vom xx.xx.2014 gestellten Antr\u00e4ge stellen hier nur ein Glied einer Kette von Verfahrensantr\u00e4gen dar, die jeder f\u00fcr sich nicht sein gesetzliches Ziel, sondern das Ziel der Zuschlagsverhinderung verfolgen.&#8220; &#8230; &#8222;&#8230;sie waren daher als rechtsmissbr\u00e4uchlich einzustufen und als unzul\u00e4ssig zur\u00fcckzuweisen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Da wedelt doch der &#8222;Schwanz mit dem Hund&#8220; in finaler Konsequenz. Brechen wir doch noch einmal die Ausgangslage auf die Grundlagen herunter: Da ist eine Gl\u00e4ubigerin, deren einziges Motiv ist, die Immobilie des Schuldners zu versteigern, ob mit viel oder wenig Erl\u00f6s, ist dabei oftmals den Gl\u00e4ubigern h\u00f6chst egal, erleiden sie doch in der Regel niemals einen tats\u00e4chlichen Verlust (weil, wie heute fast jeder schon einmal geh\u00f6rt hat, die meisten Banken in S\u00fcnde gefallen sind durch die blo\u00dfe Verwendung von Buchgeld, Giralgeld, welches nicht etwa aus dem Kapital der Spareinlagen bei der Bank, oder auch nicht aus Kapital stammt, welches die Bank beispielsweise von anderen Banken oder der EZB selbst geliehen hat, sondern nur durch eine blo\u00dfe Buchung aus dem NICHTS entsteht und am Ende wieder im NICHTS verschwindet). Dagegen steht das ebenso berechtigte alleinige Interesse des Schuldners, sein Eigentum und seinen Lebensmittelpunkt zu retten, sprich, die Zwangsversteigerung zu verhindern. Der Staat ist nach dem Willen des Gesetzgebers zwischen die beiden Kontrahenden in Form des Vollstreckungsgerichts dazwischen geschaltet worden, mit dem klar umrissenen Auftrag, in einem staatlich hoheitlichen Verfahren und Vollstreckungsakt den Entzug des Eigentums durchzuf\u00fchren. Mit diesem Auftrag ist aber auch der Anspruch auf eine gleichm\u00e4\u00dfige Ber\u00fccksichtigung und Abw\u00e4gung der Interessen sowohl der Gl\u00e4ubiger als auch der Schuldner verbunden, die Gew\u00e4hrleistung auf ein faires Verfahren, auf Einhaltung der Grundrechte und auch der sorgf\u00e4ltigen Beachtung der vielschichtig ineinandergreifenden Verfahrensrechte sowie als nahezu oberstes Gebot die Gew\u00e4hrleistung des sogenannten &#8222;rechtlichen Geh\u00f6rs&#8220;, wie es in Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz fundiert ist.<\/p>\n<p>Und jetzt verfallen immer mehr Rechtspfleger darauf, die origin\u00e4ren und in jeder Hinsicht v\u00f6llig legitimen Motive und Bem\u00fchungen der Schuldner als generell rechtsmissbr\u00e4uchlich und daher unzul\u00e4ssig zu bezeichnen. Und wie wunderbar praktisch: Als Nebeneffekt muss man sich ja dann auch gar nicht mehr mit den Inhalten der Antr\u00e4ge, also mit dem entsprechenden Sachvortrag selbst, \u00fcberhaupt auseinandersetzen.<\/p>\n<p>Der generellen Ignoranz sind so T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet, die generelle Verweigerung rechtlichen Geh\u00f6rs wird so zur vermeintlich legitimierten Regel. Es reicht also zuk\u00fcnftig eine blo\u00dfe Vermutung des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin, die gestellten Antr\u00e4ge k\u00f6nnten ja auf eine Verfahrensverz\u00f6gerung oder eine Beendigung des Verfahrens zugunsten der Schuldner abzielen, um diesen jegliche Zul\u00e4ssigkeit absprechen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Und wie schon einmal berichtet (<a title=\"Vollstreckungsschutz \u2013 ein wahrlich \u00fcberfl\u00fcssiges Rechtsmittel!?\" href=\"http:\/\/blog.bzvi.de\/?p=23\">hier<\/a>), bleibt selbst der Antrag auf Vollstreckungsschutz nach \u00a7 765a ZPO nicht verschont von diesem neuen &#8222;Fallbeil&#8220;, obschon er als einzigen gesetzlich gewollten Zweck eben diese Verfahrensverz\u00f6gerung bzw. -aufhebung verwirklichen soll. Verkehrte Welt&#8230;<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich werden die Gerichte mitunter mit Antr\u00e4gen bedacht, die entweder dort nicht hin geh\u00f6ren, weil das Vollstreckungsgericht aufgrund seiner rechtlichen &#8222;Inselsituation&#8220; beispielsweise nicht bef\u00e4higt ist, materiell-rechtliche Sachverhalte mit einzubeziehen, ja selbst erkennbar massiven Betrug seitens der Gl\u00e4ubiger darf und muss der Rechtspfleger erst nach Vorliegen eines rechtskr\u00e4ftigen Beschlusses oder Urteils des Prozessgerichts nebst dessen Instanzenweg ber\u00fccksichtigen. Auch kann und darf er sich nicht mit fundamentalen Rechtsfragen auseinandersetzen, die beispielsweise die grundlegende Frage nach der Wirksamkeit von Gesetzen im immer noch besetzten Deutschland ber\u00fchren, er darf nur begrenzt ungekl\u00e4rte verfassungsrechtliche Fragestellungen zum entscheidenden Thema machen oder gar politische Entscheidungen treffen &#8211; so n\u00f6tig dies alles von der Sache her auch sein mag und sich gerade im Zwangsvollstreckungsakt so folgenschwer auswirkt.<\/p>\n<p>Der Schuldner als zun\u00e4chst rechtlich unerfahrener B\u00fcrger, der erstmalig in eine Vollstreckungssituation hineingeraten ist, hat nat\u00fcrlich keine rechtliche Kompetenz, kennt sich selbst \u00fcberhaupt nicht aus, und er greift daher auf allerlei Helfer zur\u00fcck (kein Anwaltszwang vor dem Rechtspfleger), die nur allzu oft von generell profunder Rechtsunkenntnis erf\u00fcllt sind und daher blind in die Menge schie\u00dfen, das gewollte Ziel oft um Meilen verfehlend. Leider sind auch die meisten Rechtsanw\u00e4lte aufgrund mangelnder st\u00e4ndiger Rechtspraxis in diesem Bereich ebenso nicht imstande, die vorhandenen M\u00f6glichkeiten im Vollstreckungsverfahren differenziert und f\u00fcr ihre Mandanten voll wirksam auszusch\u00f6pfen und ber\u00fchren daher blo\u00df die &#8222;Au\u00dfenhaut&#8220; des zu erschlie\u00dfenden Rechtsraumes, mitunter bedauerlicher Weise auch begleitet von eigenen Rechtsirrt\u00fcmern.<\/p>\n<p>So schmerzlich es auch sein mag f\u00fcr einen Rechtspfleger, sich immer wieder solche hilflosen, auch von emotioneller \u00dcberladung und sachlicher Rechtsunkenntnis belasteten Antr\u00e4ge anschauen und mitunter wirklich leidend ertragen zu m\u00fcssen, derartige &#8222;Entgleisungen&#8220; wie es hier mit Nachdruck anzuprangern ist, darf er sich wirklich nicht erlauben. Und schon garnicht darf er die Motivation des gepeinigten Schuldners, der in Angst und Schrecken nach allem greift, was sein Haus denn noch retten k\u00f6nnte, als unzul\u00e4ssig abqualifizieren. Denn damit verfehlt er den ihm \u00fcbertragenen Auftrag als staatlich eingesetzter Besch\u00fctzer auch und insbesondere der grunds\u00e4tzlich hilflosen Schuldner, und jeder, der diese neue &#8222;Masche&#8220; anwendet, sollte seine Berufsauffassung neu \u00fcberdenken. Denn das geht entschieden zu weit und besch\u00e4digt das Ansehen des Gerichts in gr\u00f6blicher Weise.<\/p>\n<p>Wir als Beobachter der Szene hoffen nat\u00fcrlich, dass es sich bei dem beschriebenen Ph\u00e4nomen bislang denn doch nur um Einzelf\u00e4lle handelt, denn gleichwohl gibt es auch in unserer Wahrnehmung zahlreiche \u00fcberaus redliche Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen, die mit Ma\u00df und Ziel sowie mit einem H\u00f6chstma\u00df an Korrektheit und Fairness die ihnen \u00fcbertragene Aufgabe bestm\u00f6glich zu erf\u00fcllen versuchen. Im heute wachen Bewusstsein, dass viele Gl\u00e4ubiger maximalen &#8222;Dreck am Stecken&#8220; haben, sind diese mutigen RechtspflegerInnen und RichterInnen Bestandteil eines immer st\u00e4rker werdenden Bollwerks gegen die &#8222;Vernichtungsmaschinerie&#8220; unseres Finanzsystems, die Menschen, Familien und ganze soziale Strukturen gedankenlos in den Dreck treten.<\/p>\n<p>Diesen tapferen Gerichtsmenschen rufe ich zu: &#8222;Weiter so, helft bitte mit, dass es irgenwann gelingen m\u00f6ge, das unmenschliche Treiben zu beenden, das unserem Volk und Land die Wurzeln ausrei\u00dft, die Bl\u00e4tter verbrennt und in sinnloser anonymer Zerst\u00f6rungswut die wenigen noch vorhandenen Bl\u00fcten abhackt.<\/p>\n<p>Einen sch\u00f6nen Fr\u00fchling w\u00fcnscht euch euer<\/p>\n<p>Blog-Administrator<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein neuer Trend macht sich immer deutlicher bemerkbar an deutschen Vollstreckungsgerichten. 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