{"id":217,"date":"2014-08-03T23:37:24","date_gmt":"2014-08-03T22:37:24","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.bzvi.de\/?p=217"},"modified":"2014-08-03T23:58:11","modified_gmt":"2014-08-03T22:58:11","slug":"freud-und-leid-der-verfassungsbeschwerde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=217","title":{"rendered":"Freud und Leid der Verfassungsbeschwerde"},"content":{"rendered":"<p><strong>Geht sonst nichts mehr und ist der Rechtsweg ordentlich ausgesch\u00f6pft worden, bleibt noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht, welcher immer ein m\u00fchseliger ist, und man muss sich grunds\u00e4tzlich darauf einrichten, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird &#8211; kein Wunder bei statistischen unter 3% Annahmequote. Vorausgesetzt, man kann eine deutlich erkennbare Grundrechtsverletzung geltend machen, kann es dennoch gelingen, insbesondere, wenn es keine Einzelfallentscheidung betrifft, sondern einen Rechts-Trend, der die Republik zu fluten beginnt und alles andere als verfassungsm\u00e4\u00dfig ist.<\/strong><\/p>\n<p>Ja, und wenn dann die Zur\u00fcckweisung durch das BVG kommt, geschieht das leider fast immer ohne Begr\u00fcndung und man wei\u00df dann nicht, was man falsch gemacht hat. Die meisten Verfassungsbeschwerden werden schon aus formellen Gr\u00fcnden zur\u00fcckgewiesen, wenn man sich nicht akribisch die Regeln einh\u00e4lt. Sei es, dass man nach dem Endurteil der letzten Instanz es vers\u00e4umt hat, noch eine &#8222;Geh\u00f6rsr\u00fcge&#8220; nachzuschieben, ggf. gekoppelt mit einer &#8222;Gegenvorstellung&#8220;, damit der Rechtsweg-Sack dann endg\u00fcltig zu ist, oder aber man h\u00e4lt sich nicht an den systematischen Aufbau der Verfassungsbeschwerde, bei dem eine ganze Reihe von Punkten sauber abgearbeitet werden muss, oder aber das Thema wurde bereits zu fr\u00fcheren Zeiten vom BVG behandelt oder ist einfach nicht interessant genug. Dabei spielt der Streitwert eine absolut untergeordnete Rolle, man darf also nicht denken, dass das BVG Beschwerden eher annimmt, wenn es um sehr viel Geld geht. Nein, die verfassungsrechlichen Verletzungen in ihrer jeweiligen Schwere geben immer den Ausschlag bei der Sache.<\/p>\n<p>Auch das BZVI hat schon zahlreiche Verfassungsbeschwerden erfolglos nach Karlsruhe geschickt, mit allen relevanten Anlagen oft mehr als 100 Seiten Papier. Bisher wurde fast alle zur\u00fcckgewiesen, eine liegt allerdings noch unentschieden seit bald 2 Jahren in Karlsruhe zur Bearbeitung auf Halde. Doch jetzt hat sich das Blatt gewendet. Das BVG hat auf unsere j\u00fcngste Verfassungsbeschwerde, welche mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gekoppelt war, geradezu blitzartig reagiert mit dem Ergebnis, dass zun\u00e4chst die Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss untersagt wurde. Daraus l\u00e4sst sich mit Sicherheit schlie\u00dfen, dass die Verfassungsbeschwerde selbst auch in K\u00fcrze vom BVG zur Entscheidung angenommen werden wird &#8211; denn sonst w\u00fcrde das einstweilige Vollstreckungsverbot ja so gar keinen Sinn machen.<\/p>\n<p>Worum geht es in dem Fall? Das Amtsgericht in M\u00fcnchen hat bei einer Zwangsversteigerung einen Antrag nach \u00a7 765 a ZPO auf Gew\u00e4hrung von Vollstreckungsschutz wegen akuter Lebensgefahr f\u00fcr die Schulderin (keinerlei Suizidgef\u00e4hrdung wohlgemerkt) aus organischen Gr\u00fcnden, welche durch jeden Fall stressbedingten Bluthochdrucks zum Platzen der stark erweiterten Bauchaorta (als Nebenwirkung von verordneten Psychopharmaka) und damit zum Tode f\u00fchren kann, als irrelevant zur\u00fcckgewiesen. Die Begr\u00fcndung dabei ist absolut kurios: Die Zuschlagserteilung w\u00fcrde ja noch keinen echten und damit lebensgef\u00e4hrlichen Stress ausl\u00f6sen, sondern der entscheidende Eingriff in den Lebensvollzug w\u00fcrde erst mit der Zwangsr\u00e4umung eintreten. Da solle man nochmal einen Antrag stellen (dann zu Lasten des sicher ma\u00dflos begl\u00fcckten Erstehers, dann quasi des Herrn \u00fcber Leben und Tod). Jedenfalls fand das Amtsgericht es f\u00fcr unn\u00f6tig, sich mit der Sache auseinanderzusetzen (wie gesagt ein neuer Trend, der mir schon bei mehreren Gerichten begegnet ist, vermutlich steckt eine Rechtspfleger-Fortbildung oder auch sogar ein Einzelfallentscheid eines kleinen Gerichts als Impulsgeber dahinter). Die Argumentation des Vollstreckungsgerichts und dann auch in der Zuschlagsbeschwerde des Landgerichts als Beschwerdeinstanz l\u00e4sst sich etwa damit vergleichen, wenn jemand, der einen anderen vom Balkon des 17. Stockwerks st\u00f6\u00dft, behauptet, das h\u00e4tte doch keine Auswirkung auf Leib und Leben, schlie\u00dflich w\u00fcrde doch erst der Aufprall die entsprechende Dramatik entfalten, ergo w\u00e4re er nicht verantwortlich und m\u00fcsse sich nicht darum weiter k\u00fcmmern. Zugegeben, ein wenig krass ist das Beispiel schon, aber es trifft leider die Problematik\u00a0absolut im Kern.<\/p>\n<p>Die Reaktionen der anderen verfahrensbeteiligten insbesondere Gl\u00e4ubiger auf den Inhalt der Verfassungsbeschwerde erspare ich vorsorglich den Lesern meines Blogs, insbesondere die Ausf\u00fchrungen der Rechtsabteilung der verfahrensbetreibenden Gl\u00e4ubigerbank sind derart neben der Spur, dass es nur noch peinlich ist und ich lieber den &#8222;guten Ruf&#8220; der Bank an dieser Stelle sch\u00fctzen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>So weit f\u00fcr heute. Ich werde weiter berichten, sobald die Verfassungsbeschwerde dann schlie\u00dflich angenommen sein wird. Sollte sie denn dann auch noch positiv entschieden werden, w\u00e4re das ein Segen f\u00fcr tausende zuk\u00fcnftig betroffene Schuldner, und w\u00fcrde das Bewusstsein so manchen Vollstreckungsgerichts wieder etwas mehr auf die Verankerung seiner Arbeit in Verfassung und Menschenrechten lenken.<\/p>\n<p>03. August 2014<\/p>\n<p>Mit den allerbesten W\u00fcnschen &#8211; und behaltet den Kopf oben&#8230;<\/p>\n<p>Euer <em>ADMIN<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geht sonst nichts mehr und ist der Rechtsweg ordentlich ausgesch\u00f6pft worden, bleibt noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht, welcher immer ein m\u00fchseliger ist, und man muss sich grunds\u00e4tzlich darauf einrichten, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird &#8211; kein Wunder bei statistischen &hellip; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=217\">weiterlesen<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-217","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/217","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=217"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/217\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":221,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/217\/revisions\/221"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=217"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=217"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=217"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}