{"id":23,"date":"2010-06-15T10:42:35","date_gmt":"2010-06-15T09:42:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.bzvi.de\/?p=23"},"modified":"2013-12-24T10:42:55","modified_gmt":"2013-12-24T09:42:55","slug":"vollstreckungsschutz-ein-wahrlich-ueberfluessiges-rechtsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=23","title":{"rendered":"Vollstreckungsschutz \u2013 ein wahrlich \u00fcberfl\u00fcssiges Rechtsmittel!?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ich bin f\u00fcr die Abschaffung von Vollstreckungsschutz!<br \/>\nIn der Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens erweist sich der \u00a7 765a ZPO als unwirksames und fast stets pauschal zur\u00fcckgewiesenes Rechtsmittel. Eine Farce also, bei der den Schutzsuchenden lediglich ihre Unw\u00fcrdigkeit klargemacht wird\u2026<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Als ich vor einiger Zeit im Gespr\u00e4ch mit einigen Bekannten diesen Gedanken im Brustton der \u00dcberzeugung von mir gab, herrschte zuerst betroffenes Schweigen, dann aber erntete ich von allen Seiten gro\u00dfe Entr\u00fcstung.<\/p>\n<p>Warum greift ihr mich an?, erwiderte ich.\u00a0 Es ist doch tats\u00e4chlich so, dass sowohl im Zwangsversteigerungsverfahren als auch bei der Zwangsr\u00e4umung so gut wie nie Vollstreckungsschutz gew\u00e4hrt wird. Immer, wenn ein Rechtspfleger einen Vollstreckungsschutzantrag vor sich hat, ruft er doch blo\u00df (von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen) die \u00fcblichen Textblocks aus seinem System ab, h\u00e4ngt sie hintereinander und f\u00fcgt vielleicht noch ein paar verbindende und auf den Fall bezogene Dinge ein, damit die pauschale Zur\u00fcckweisung ohne Ansehen der Person und der Umst\u00e4nde nicht allzu offensichtlich wird. Es ist immer das Gl\u00e4ubigerinteresse, was den Ausschlag gibt, da kann der Schuldner gerade frisch operiert sein, seine Frau an Chemovergiftung gestorben, sein Kind t\u00f6dlich verungl\u00fcckt sein. Das Zwangsversteigerungsverfahren bringt es eben mit sich, dass gewisse H\u00e4rten unvermeidlich sind, die man halt in Kauf nehmen m\u00fcsse, und ein weiteres Hinwarten sei den Gl\u00e4ubigern nicht zuzumuten.<\/p>\n<p>Und wenn man in die Beschwerde geht, bekommt man vom Landgericht\/Beschwerdegericht dasselbe in k\u00fcrzerer Fassung, wobei sich das Landgericht dann gerne aus Gr\u00fcnden der Arbeitserleichterung den Begr\u00fcndungen des Vollstreckungsgerichts einfach anschlie\u00dft und auf dessen Schriftsatz verweist.<\/p>\n<p>Also warum sollte man solche Antr\u00e4ge \u00fcberhaupt noch stellen????<\/p>\n<p>Der Antrag nach \u00a7 765a ZPO ist ein generelles Rechtsmittel, das zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anwendung finden kann. Viele Schuldner sind jedoch nicht kundig genug, um entsprechend fundierte Begr\u00fcndungen und Belege zur Glaubhaftmachung der vorgetragenen Gr\u00fcnde vorzulegen, und so hat sich bei den Gerichten eine gewohnheitsm\u00e4\u00dfige automatische Ablehnungspraxis ergeben. Das Thema Suizidgefahr beispielsweise ist in der Vergangenheit ja auch so oft von v\u00f6llig unbelasteten und lebensfrohen Schuldnern missbraucht worden, dass es nicht verwundert, wenn ein Rechtspfleger \u00f6ffentlich in meinem Beisein folgendes \u00fcber ein Vereinsmitglied (der wirklich sehr krank und bereits jahrelang beim Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in Behandlung war) von sich gegeben hat: <em><strong>\u201cSoll er sich doch umbringen, dann hat er keine Schulden mehr!\u201d<\/strong><\/em>\u00a0 Trotzdem ein absolut ungeheuerlicher Vorgang, nicht wahr?<\/p>\n<p>Besonders kurios wird es, wenn in der Begr\u00fcndung zur Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrags folgender Text auftaucht: <em><strong>\u201cDer Antrag wird vor allem deshalb zur\u00fcckgewiesen, weil er der Verschleppung des Verfahrens dient.\u201d<\/strong><\/em> Zuerst habe ich gestutzt, dann schallend gelacht.\u00a0 Dient doch der \u00a7 765a ZPO nach dem Willen des Gesetzgebers ausdr\u00fccklich und nur diesem einen Zweck, das Verfahren zeitweise oder g\u00e4nzlich aufzuhalten\u2026..<\/p>\n<p>Und wenn denn doch mal f\u00fcr ein paar Wochen nach erfolgter Zwangsversteigerung die Zwangsr\u00e4umung ausgesetzt werden soll, weil beispielsweise die Gemeinde \u00fcberhaupt keine Unterbringungsm\u00f6glichkeit bereitstellen will, ja nicht einmal einen Wohncontainer, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden (ja, die sind gesetzlich dazu verpflichtet, wollen aber nicht), wenn weder das Sozialamt, die Caritas oder sonst jemand beispielsweise einen Pflegefall vor dem Leben unter der Br\u00fccke bewahren will, und der bekommt auf dem freien Markt erst 6 Wochen sp\u00e4ter die M\u00f6glichkeit, in eine Wohnung einzuziehen, ja, wenn der sogar schon den Mietvertrag auf diesen Termin in der Tasche hat und dem Gericht vorlegt, dann gew\u00e4hrt man oft nur unter empfindlichen finanziellen Auflagen die paar Wochen f\u00fcr einen geordneten Umzug. Aber gerade dieses Geld haben die frisch Versteigerten halt nicht mehr, also wird zwangsger\u00e4umt, entgegen jeglichem gesunden Menschenverstand, von der Moral und Menschenw\u00fcrde einmal ganz abgesehen.<\/p>\n<p>Aber auch solche Vollstreckungsschutzantr\u00e4ge sind schon zur\u00fcckgewiesen worden, bei denen die Bank bereits auf dem Wege der Umschuldung komplett abgel\u00f6st war und die Schuldner eben keine Schulden mehr bei der betreibenden Gl\u00e4ubigerin hatten \u2013 und die Bank hat trotzdem versteigert. Ja, auch das gibt es, und es geh\u00f6rt eine Menge Disziplin dazu, in solchen Situationen dennoch klar und emotional beherrscht zu bleiben, und die Sache durch geeignete rechtliche Vorgehensweisen entsprechend zu \u00fcberwinden, notfalls sogar durch Strafanzeigen und den massiven Weg in die \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>Was uns in eine neue \u00c4ra f\u00fchren w\u00fcrde, w\u00e4re beispielsweise die kollektive Antragsflut. Wie oft bekommen die Rechtspfleger ungen\u00fcgende Antr\u00e4ge oder gar keine. Wie sollen diese Menschen denn dem Druck seitens der Gl\u00e4ubiger standhalten, wo sie doch nur auf Antrag handeln d\u00fcrfen, und am besten gute und zahlreiche Antr\u00e4ge? Nur dann k\u00f6nnen die Rechtspfleger auch etwas f\u00fcr die Schuldner tun. Ja das ganze Zivilrecht basiert darauf, dass Antr\u00e4ge gestellt und hinreichend begr\u00fcndet werden, denn ein Ermittlungsverfahren wie in der Strafgerichtsbarkeit gibt es dort nicht.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich, wenn alle von der Zwangsversteigerung betroffenen Menschen konsequent mit zul\u00e4ssigen, begr\u00fcndeten und sinnvollen Rechtsmitteln arbeiten und nicht wie die meisten die Dinge einfach laufen lassen w\u00fcrden, w\u00fcrde das gesamte Vollstreckungssystem wom\u00f6glich zum Stillstand kommen. W\u00e4re das schlimm? Nein gewiss nicht \u2013 denn dann ginge von der Situation ein starker Impuls aus bis in die Bankenwelt hinein, nach anderen und einvernehmlichen L\u00f6sungen zu suchen, anstatt bei der ersten besten Gelegenheit die ber\u00fchmte Rei\u00dfleine zu ziehen.<\/p>\n<p>Die Zwangsversteigerung sollte immer das allerletzte Mittel der Wahl sein und nicht wie heute leider \u00fcblich, gleich der erste Schritt, und sobald die Bank eine Chance sieht, die ZV herbeizuf\u00fchren, diese Chance auch gnadenlos zu nutzen.<\/p>\n<p>Wenn dann in ein paar Monaten der erwartete weltweite Finanzcrash Fakt ist und unser Geldsystem vollends zusammenbricht, wird sowieso nichts mehr versteigert, denn wer k\u00f6nnte dann noch wirksam bieten? Also stellt Antr\u00e4ge, auch Vollstreckungsschutz\u2026<\/p>\n<p>Mit leicht bitterem Humor<\/p>\n<p><em>15.06.2010, Euer Admin<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich bin f\u00fcr die Abschaffung von Vollstreckungsschutz! 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