{"id":309,"date":"2018-07-05T20:10:47","date_gmt":"2018-07-05T19:10:47","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=309"},"modified":"2021-08-08T16:26:16","modified_gmt":"2021-08-08T15:26:16","slug":"das-mysterium-rechtlichen-gehoers-schlagzeile-oder-schoepferwort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=309","title":{"rendered":"Mysterium &#8222;Rechtliches Geh\u00f6r&#8220; &#8211; Schlagzeile oder Sch\u00f6pferwort?!"},"content":{"rendered":"\n<p><em><strong>\u00dcber das Grundrecht der Gew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs (Art. 103 Abs. 1 GG) und das sp\u00e4ter zus\u00e4tzlich entstandene verfahrensrechtliche Werkzeug der R\u00fcge nach \u00a7 321a ZPO wegen Nichtgew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs, das gegen verfahrensabschlie\u00dfende (insbesondere nachteilige) Urteile und Beschl\u00fcsse eingelegt werden kann, sind im Lauf der Zeiten ungez\u00e4hlte kluge aber auch kontroverse B\u00fccher, Dissertationen und andere Abhandlungen verfasst worden. Nimmt man die Urteile und Beschl\u00fcsse der diesbez\u00fcglichen Rechtsgeschichte hinzu, kann man vielleicht den gr\u00f6\u00dften Teil m\u00f6glicher Perspektiven zu diesem Thema damit abdecken.<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Gemeinhin wird die Gew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs als hinreichend erf\u00fcllt betrachtet, sobald man der betroffenen Partei Gelegenheit gegeben hat, einen Schriftsatz einzureichen oder aber einen m\u00fcndlichen Sachvortrag zu Protokoll zu geben. Es ist auch vermeintlich insbesondere dann bereits hinreichend gew\u00e4hrt, wenn man in einem Zur\u00fcckweisungsbeschluss vermerkt, man h\u00e4tte diesen oder jenen Schriftsatz, diese oder jene Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Mithin trifft das Gericht zudem die Pflicht, nicht nur das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen sondern es auch zu erw\u00e4gen. Das allein ist aber noch nicht wirklich das rechtliche Geh\u00f6r, um das es den vier M\u00fcttern des Grundgesetzes (nebst ihren 61 m\u00e4nnlichen Kollegen) einst ging. Der Justizgew\u00e4hrungsgrundsatz n\u00e4mlich, das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz, wie er sich beispielsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, w\u00fcrde hierf\u00fcr bereits v\u00f6llig ausreichen, ebenso hilft der recht verstandene Geist des \u00a7 139 ZPO, wenn es darum geht, den Sachvortrag der Parteien durch den verfahrensleitenden Richter aktiv zu f\u00f6rdern und daf\u00fcr zu sorgen, dass die Sache vollst\u00e4ndig ihren differenzierten Ausdruck findet und so das tats\u00e4chliche Wollen der Parteien zutage treten l\u00e4sst, wodurch erst einmal das Fundament f\u00fcr ein angemessen zielf\u00fchrendes richterliches Handeln gelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Tats\u00e4chlich geht rechtliches Geh\u00f6r n\u00e4mlich noch ein St\u00fcck weiter \u00fcber diese letztlich blo\u00df verfahrensrechtlichen Grundpositionen und Fairness-Regeln hinaus. Man k\u00f6nnte hier beispielsweise Bezug nehmen auf den alten biblischen Imperativ aus dem Evangelium des Matth\u00e4us, Kapitel 11, Vers 15:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u201equi habet aures audiendi audiat!\u201d \u2013 \u201cWer Ohren hat, zu h\u00f6ren, der h\u00f6re!\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das beschreibt diese besondere Art zu h\u00f6ren, um die es im Kern auch beim rechtlichen Geh\u00f6r geht. Es geht nicht etwa lediglich darum, dass man h\u00f6rt, dass einer spricht, oder liest, dass er etwas geschrieben hat, sondern es geht bekanntlich stets und wesentlich darum, dass man beispielsweise als Richter oder gar als gesamter Spruchk\u00f6rper mit all seinen F\u00e4higkeiten, mit all seiner Intelligenz, ja Weisheit, willens und imstande ist, das Geh\u00f6rte auch <strong><em>vollst\u00e4ndig<\/em><\/strong> und mit all seiner Tiefe der Aussage <em><strong>zutreffend<\/strong> <\/em>zu ergreifen und zu <em><strong>verstehen<\/strong><\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Und diese Art schlie\u00dflich auch regelm\u00e4\u00dfig ge\u00fcbter richterlicher Pr\u00e4senz ist es, die mit einem starken Vorbildcharakter f\u00fcr die ganze Bev\u00f6lkerung wahrnehmbar ist und mitunter eine Bedeutung erlangt, welche weit \u00fcber den Einzelfall hinausreicht, eine Bedeutung, die das soziale und intelligente Handeln des Staates wie auch des einzelnen B\u00fcrgers in seinem Wirkungsfeld auf eine gute Weise zu beeinflussen imstande ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nat\u00fcrliche Folge einer sich solcherma\u00dfen auch der Gesamtschau verpflichtenden Betrachtungsweise, in der das einzelne Rechtsereignis in Kommunikation tritt mit der Summe aller weiteren zusammenwirkenden Faktoren, wird es immer sein, dass sich ein gr\u00f6\u00dferes und weitere Horizonte umfassendes Szenario dem ermessenden und urteilenden Betrachter zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Welch wundervolle Perspektive, wie erstrebenswert f\u00fcr uns alle, uns m\u00f6glichst immer mehr auf dieses Niveau einzulassen und uns so dem wahrhaftigen Leben zu n\u00e4hern&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Was aber, wenn das, was es zutiefst zu h\u00f6ren gilt, nur eine blo\u00dfe &#8222;Schlagzeile&#8220; des Schreibers oder Sprechers ist, ein Peitschenhieb zur Durchsetzung egozentrischen Willens, ohne jeglichen Tiefgang, ja, nicht einmal den erforderlichen Grundwerten verpflichtet? Nur ein heiseres Bellen anstelle des erforderlichen Br\u00fcckenschlags zum stets und von uns allen ersehnten &#8222;Sch\u00f6pferwort&#8220;?<\/p>\n\n\n\n<p>Dann st\u00f6\u00dft auch der gutwilligste &#8222;rechtliche H\u00f6rer&#8220; schlie\u00dflich an seine Grenzen. Oft genug werden durch sorgf\u00e4ltige Entscheider dann virtuelle Sachdiskussionen gef\u00fchrt, nach dem Motto, dass wenn der Antrag denn trotzdem zul\u00e4ssig gewesen w\u00e4re, dann dieses und jenes \u00fcberlegt werden m\u00fcsste, was allerdings im Ergebnis fast immer darauf hinausl\u00e4uft, dass dann auch aus sachlichen Erw\u00e4gungen der Sache nicht stattgegeben h\u00e4tte werden k\u00f6nnen. Das ist dann rechtliches Geh\u00f6r \u00fcber den Sinngehalt der vorgelegten Gedanken hinaus, wenn auch nicht immer v\u00f6llig anst\u00e4ndig ausgef\u00fchrt, sondern mit der klar erkennbaren arbeits\u00f6konomisch motivierten Absicht, weiteres Vorgehen der zur\u00fcckgewiesenen Partei pr\u00e4kludierend im Keim zu ersticken.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichwohl, wo es nichts zu h\u00f6ren gibt, weil nichts von Bedeutung erklingt, sondern nur ein Nachplappern von Standardtexten zu verzeichnen ist, muss der Vorwurf, rechtliches Geh\u00f6r sei nicht gew\u00e4hrt worden, letztlich ins Leere gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sollten als Schreiber und Redner daher viel Bewusstsein zum Einsatz bringen, damit das, was wir von uns geben, es auch wert ist, geh\u00f6rt zu werden, dass es zumindest auf eine tiefergehende Botschaft verweist, dass auch dort hindurcht\u00f6nt, was uns alle tr\u00e4gt und lebendig macht und das ich im Titel dieser \u00dcberlegungen als &#8222;Sch\u00f6pferwort&#8220; bezeichnen m\u00f6chte, die Quelle tief drinnen, aus der all die echten Gedankenformen entspringen, f\u00fcr die wir die &#8222;persona&#8220; sein d\u00fcrfen, durch die all das hindurchklingt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><span style=\"color: #999999;\">\u00a9 2018 by GEG<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber das Grundrecht der Gew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs (Art. 103 Abs. 1 GG) und das sp\u00e4ter zus\u00e4tzlich entstandene verfahrensrechtliche Werkzeug der R\u00fcge nach \u00a7 321a ZPO wegen Nichtgew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs, das gegen verfahrensabschlie\u00dfende (insbesondere nachteilige) Urteile und Beschl\u00fcsse eingelegt werden kann, &hellip; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/blog.bzvi.de\/?p=309\">weiterlesen<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-309","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/309","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=309"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/309\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":341,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/309\/revisions\/341"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=309"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=309"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.bzvi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=309"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}