Vollstreckungsschutz – ein wahrlich überflüssiges Rechtsmittel!?

Ich bin für die Abschaffung von Vollstreckungsschutz!
In der Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens erweist sich der § 765a ZPO als unwirksames und fast stets pauschal zurückgewiesenes Rechtsmittel. Eine Farce also, bei der den Schutzsuchenden lediglich ihre Unwürdigkeit klargemacht wird…

Als ich vor einiger Zeit im Gespräch mit einigen Bekannten diesen Gedanken im Brustton der Überzeugung von mir gab, herrschte zuerst betroffenes Schweigen, dann aber erntete ich von allen Seiten große Entrüstung.

Warum greift ihr mich an?, erwiderte ich.  Es ist doch tatsächlich so, dass sowohl im Zwangsversteigerungsverfahren als auch bei der Zwangsräumung so gut wie nie Vollstreckungsschutz gewährt wird. Immer, wenn ein Rechtspfleger einen Vollstreckungsschutzantrag vor sich hat, ruft er doch bloß (von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen) die üblichen Textblocks aus seinem System ab, hängt sie hintereinander und fügt vielleicht noch ein paar verbindende und auf den Fall bezogene Dinge ein, damit die pauschale Zurückweisung ohne Ansehen der Person und der Umstände nicht allzu offensichtlich wird. Es ist immer das Gläubigerinteresse, was den Ausschlag gibt, da kann der Schuldner gerade frisch operiert sein, seine Frau an Chemovergiftung gestorben, sein Kind tödlich verunglückt sein. Das Zwangsversteigerungsverfahren bringt es eben mit sich, dass gewisse Härten unvermeidlich sind, die man halt in Kauf nehmen müsse, und ein weiteres Hinwarten sei den Gläubigern nicht zuzumuten.

Und wenn man in die Beschwerde geht, bekommt man vom Landgericht/Beschwerdegericht dasselbe in kürzerer Fassung, wobei sich das Landgericht dann gerne aus Gründen der Arbeitserleichterung den Begründungen des Vollstreckungsgerichts einfach anschließt und auf dessen Schriftsatz verweist.

Also warum sollte man solche Anträge überhaupt noch stellen????

Der Antrag nach § 765a ZPO ist ein generelles Rechtsmittel, das zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anwendung finden kann. Viele Schuldner sind jedoch nicht kundig genug, um entsprechend fundierte Begründungen und Belege zur Glaubhaftmachung der vorgetragenen Gründe vorzulegen, und so hat sich bei den Gerichten eine gewohnheitsmäßige automatische Ablehnungspraxis ergeben. Das Thema Suizidgefahr beispielsweise ist in der Vergangenheit ja auch so oft von völlig unbelasteten und lebensfrohen Schuldnern missbraucht worden, dass es nicht verwundert, wenn ein Rechtspfleger öffentlich in meinem Beisein folgendes über ein Vereinsmitglied (der wirklich sehr krank und bereits jahrelang beim Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in Behandlung war) von sich gegeben hat: “Soll er sich doch umbringen, dann hat er keine Schulden mehr!”  Trotzdem ein absolut ungeheuerlicher Vorgang, nicht wahr?

Besonders kurios wird es, wenn in der Begründung zur Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrags folgender Text auftaucht: “Der Antrag wird vor allem deshalb zurückgewiesen, weil er der Verschleppung des Verfahrens dient.” Zuerst habe ich gestutzt, dann schallend gelacht.  Dient doch der § 765a ZPO nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich und nur diesem einen Zweck, das Verfahren zeitweise oder gänzlich aufzuhalten…..

Und wenn denn doch mal für ein paar Wochen nach erfolgter Zwangsversteigerung die Zwangsräumung ausgesetzt werden soll, weil beispielsweise die Gemeinde überhaupt keine Unterbringungsmöglichkeit bereitstellen will, ja nicht einmal einen Wohncontainer, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden (ja, die sind gesetzlich dazu verpflichtet, wollen aber nicht), wenn weder das Sozialamt, die Caritas oder sonst jemand beispielsweise einen Pflegefall vor dem Leben unter der Brücke bewahren will, und der bekommt auf dem freien Markt erst 6 Wochen später die Möglichkeit, in eine Wohnung einzuziehen, ja, wenn der sogar schon den Mietvertrag auf diesen Termin in der Tasche hat und dem Gericht vorlegt, dann gewährt man oft nur unter empfindlichen finanziellen Auflagen die paar Wochen für einen geordneten Umzug. Aber gerade dieses Geld haben die frisch Versteigerten halt nicht mehr, also wird zwangsgeräumt, entgegen jeglichem gesunden Menschenverstand, von der Moral und Menschenwürde einmal ganz abgesehen.

Aber auch solche Vollstreckungsschutzanträge sind schon zurückgewiesen worden, bei denen die Bank bereits auf dem Wege der Umschuldung komplett abgelöst war und die Schuldner eben keine Schulden mehr bei der betreibenden Gläubigerin hatten – und die Bank hat trotzdem versteigert. Ja, auch das gibt es, und es gehört eine Menge Disziplin dazu, in solchen Situationen dennoch klar und emotional beherrscht zu bleiben, und die Sache durch geeignete rechtliche Vorgehensweisen entsprechend zu überwinden, notfalls sogar durch Strafanzeigen und den massiven Weg in die Öffentlichkeit.

Was uns in eine neue Ära führen würde, wäre beispielsweise die kollektive Antragsflut. Wie oft bekommen die Rechtspfleger ungenügende Anträge oder gar keine. Wie sollen diese Menschen denn dem Druck seitens der Gläubiger standhalten, wo sie doch nur auf Antrag handeln dürfen, und am besten gute und zahlreiche Anträge? Nur dann können die Rechtspfleger auch etwas für die Schuldner tun. Ja das ganze Zivilrecht basiert darauf, dass Anträge gestellt und hinreichend begründet werden, denn ein Ermittlungsverfahren wie in der Strafgerichtsbarkeit gibt es dort nicht.

Natürlich, wenn alle von der Zwangsversteigerung betroffenen Menschen konsequent mit zulässigen, begründeten und sinnvollen Rechtsmitteln arbeiten und nicht wie die meisten die Dinge einfach laufen lassen würden, würde das gesamte Vollstreckungssystem womöglich zum Stillstand kommen. Wäre das schlimm? Nein gewiss nicht – denn dann ginge von der Situation ein starker Impuls aus bis in die Bankenwelt hinein, nach anderen und einvernehmlichen Lösungen zu suchen, anstatt bei der ersten besten Gelegenheit die berühmte Reißleine zu ziehen.

Die Zwangsversteigerung sollte immer das allerletzte Mittel der Wahl sein und nicht wie heute leider üblich, gleich der erste Schritt, und sobald die Bank eine Chance sieht, die ZV herbeizuführen, diese Chance auch gnadenlos zu nutzen.

Wenn dann in ein paar Monaten der erwartete weltweite Finanzcrash Fakt ist und unser Geldsystem vollends zusammenbricht, wird sowieso nichts mehr versteigert, denn wer könnte dann noch wirksam bieten? Also stellt Anträge, auch Vollstreckungsschutz…

Mit leicht bitterem Humor

15.06.2010, Euer Admin

Sind wir die Verursacher der Finanzkrise?

Oder sind wir doch bloß die Opfer?

Als ich mir unlängst erneut diese Frage stellte, dachte ich an die Meldungen in den Medien, die immer von notleidenden Krediten sprachen, welche letzten Endes verantwortlich seien, und dass natürlich die Gier der Darlehensvermittler auf ihre Abschlussprovisionen und die mangelhafte Prüfung der Darlehensgeber hinsichtlich der Bonität der Darlehenskunden ihren Teil dazu beigetragen hätten.

Das ist natürlich sachlich soweit zunächst nicht falsch.  Natürlich wissen wir auch mittlerweile alle, dass die geänderte Gesetzeslage, welche wir der Regierung Schröder zu verdanken haben, es überhaupt erst ermöglicht hat, dass der Forderungsverkauf durch die Banken an Nichtbanken, also reine Verwertungsinvestoren wie Loane Star und andere Offshore-Firmen, diese Flut von Verwertungen ausgelöst hat, mit deren Folgen wir jetzt immer mehr konfrontiert sind.

Mit diesen Verkäufen kompensieren die Banken vor allem ihre zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital, denn wenn die Kredite weg sind (notleidend oder auch ordentlich bedient von den Kunden), reicht das vorhandene Eigenkapital wieder für satte Neugeschäfte. Dass dabei die Immobilien durch die Aufkäufer gnadenlos verwertet bzw. versteigert werden, ist den ursprünglichen Darlehensgebern völlig egal. Der volkswirtschaftliche und menschliche Schaden aber reicht bis in die nächste Generation und ist überhaupt nicht zu beziffern.

Hier ist nach wie vor der Gesetzgeber gefragt – natürlich! Die Bemühungen der Betroffenen in mitunter redlicher Zusammenarbeit mit den Obergerichten, auch dem BGH, bewirken nicht genug, insbesondere weil die meisten Betoffenen alles, aber auch alles verzweifelt geduldig über sich ergehen lassen und nicht daran mitwirken, dass diese fatale Fehlentscheidung des damaligen Schröder-Kabinetts letztlich korrigiert wird.

Wir müssen bei der Ursachenforschung noch ein Stück weiter zurückgehen und die strukturellen Mängel anschauen: Zunächst natürlich das Geldsystem selbst, worüber seit Jahrzehnten viele andere ausführlich und klug nachgedacht haben. Aufgrund des Zinseszinssystems entsteht im Laufe der Jahre eine unermessliche virtuelle Geldmenge, die durch keine realen Werte mehr unterlegt sein kann und ist. Heute beträgt dieses “irreale” Geld dem Vernehmen nach weit über 90% der gesamten Geldmenge, bedient sich aber immer wieder aufgrund seines immensen Hungers bei der realen Wertschöpfung, also salopp gesagt aus der Arbeitsleistung der Menschen, die dann wirtschaftlich im Nirwana des Buchgeldmeeres verschwindet. Aufgrund dieser fundamentalen Schwäche des Geldsystems selbst bricht dieses in regelmäßigen Abständen zwingend in sich zusammen. Diesen Zeitpunkt haben wir seit der letzten Währungsreform, die unsere Eltern und Großeltern schmerzhaft in Erinnerung haben, eigentlich längst überschritten und die Finanzpolitik tut eigentlich nichts anderes als einen Eiertanz aufzuführen mit dem Ziel, diesen finalen Crash doch noch ein wenig hinauszuzögern.

Aber nehmen wir einmal an, das Geldsystem wäre stabil und hätte nicht diesen fundamentalen Mangel, der es regelmäßig einer Währungsreform mit Neubeginn zuführen würde.

Wo also läge dann die zu beseitigende Ursache einer Finanzkrise aufgrund zu vieler notleidender Kredite? Sie liegt in der außerordentlich mangelhaften Zusammenarbeit der Banken mit ihren Kunden, in der pauschalen Denkweise aller Beteiligten, dem Mangel an Verantwortung, Mitverantwortung, Beratung, und vor allem dem Nichtvorhandensein eines dringend notwendigen Krisenmanagements seitens der Banken für ihre Kunden, um beispielsweise vorübergehende Zahlungsprobleme elastisch miteinander zu lösen, anstatt den Leuten zu kündigen und alles mit Verlust zu verwerten.

Das muss natürlich schon bei der Kreditvergabe anfangen. Wie kann eine Bank nur einem Ehepaar Mitte Dreißig mit 3 Kindern eine Hausfinanzierung mit 100% Auszahlung und einer Tilgungsrate von lediglich 1% verkaufen? Laufzeit 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre. Ein redlicher Bänker müsste den Leuten klarmachen, dass nach Ablauf der Zinsbindung das Darlehen auf jeden Fall gekündigt und die Immobilie verwertet werden wird, also dass dies ein Darlehen mit eingebauter Zwangsversteigerung ist. Er müsste auch sagen, dass eine Umfinanzierung zu einer anderen Bank normalerweise nicht möglich sein wird, weil bei Ablösefinanzierungen heute im Regelfall maximal 60% vom Verkehrswert finanzierbar ist, und so weiter. Hier in diesen Bereichen liegen die größten Mängel begraben, die es zu beheben gilt, der Forderungsverkauf müsste gesetzlich drastisch eingeschränkt werden und nur an andere Banken erlaubt sein, dass diese vermeintlich legale Steuerbetrugsschiene über Offshore-Firmen endlich unterbunden wird. Der heute jedenfalls praktizierte wirtschaftliche und menschliche Vampirismus des Geldsystems zu Lasten aller Menschen in diesem Land und weltweit hat ein rasches Ende verdient.

Dies herbeizuführen, bedarf der Anstrengung aller, denn der Ausstieg aus dem System ohne einen totalen Zusammenbruch ist kaum vorstellbar aufgrund der globalen Vernetzung. Unsere besten Köpfe müssten ein Umstiegsszenario entwickeln und es müsste ein Geldsystem an die Stelle des bisherigen treten, das sich ausschließlich an den realen Werten orientiert, wieder zum Diener der Menschen wird und nicht zur Gelddiktatur wie heute, welche allen Menschen letztlich nutzlos Blut und Knochenmark entzieht.

Wenn Sie zu einigen Aspekten berufene Stimmen hören und sehen wollen, gehen Sie bitte links im Menü auf “Youtube”, da habe ich einige Links dazu versammelt.

Mit den besten Wünschen

07.06.2010, Euer Admin

PS:       Und was ist nun unser Anteil an dem Desaster?

Wir haben Ja gesagt! Und fast immer ohne die Verträge sorgfältig zu lesen, und zu verstehen, und bei unklaren Stellen so lange nachzufragen, bis wir entsprechend ausführlich Auskunft bekamen. Wir haben auch nicht nachgerechnet, wir haben nicht besprochen, was geschieht, wenn es mal “Dellen” in unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt, sei es durch Krankheit, Wechsel oder gänzlichen Verlust des Arbeitsplatzes etc. Wir haben mit den Darlehensgebern keine Szenarien besprochen und festgelegt, was man tun will, um solche Dellen abzufangen. Wir haben nicht nachgesehen, wie so etwas in der Rechtsprechung diskutiert wird. Gebauchpinselt von unserer angeblichen Bonität und dem gesteigerten Selbstwert, nunmehr Hauseigentümer zu werden, haben wir alles außer Acht gelassen, was wir beim Erwerb eines Kofferradios selbstverständlich prüfen würden.

Und genauso verhalten wir uns auch noch heute. Ist es etwa nicht so? Irre ich mich? Nein, gewiss nicht, denn der größte Teil der Bundesbürger ist von einem unerschütterlichen vorauseilenden Gehorsam beseelt, einer peinlichen Unterwerfung unter eine imaginäre Obrigkeit, die wir auf die Mächtigeren projizieren, fast keiner stellt wirksame Anträge bei Gericht, und er wundert und beklagt sich dann, dass das Gericht dadurch gesetzlich gehindert ist, seine Rechte überhaupt zu berücksichtigen. Fast keiner macht sich hier auch selbst ansatzweise zum Spezialisten, indem er zumindest mal das Zwangsversteigerungsgesetz liest. Wie soll der gnadenlose Ausverkauf unseres Volkes denn gestoppt werden, wenn wir uns allesamt willig zur Schlachtbank führen lassen? Wir laden das System ja förmlich dazu ein, uns unsere Köpfe abzuschlagen. Also sollten wir uns auch nicht beklagen, bejammern und irgendwo da draußen die Schuldigen suchen, die wir anhassen können.

Wenn alle Betroffenen aufstehen würden und kompetent mitwirken würden, könnte das System nicht mehr so weiter funktionieren und die Beteiligten, Gläubiger wie Schuldner und die Gerichte wären faktisch gezwungen, nun ja zumindest ermuntert dazu, andere und bessere Wege zu entwickeln und zu beschreiten.

Dafür arbeiten wir hier beim BZVI e.V., nicht polarisierend, nicht mit Feindbildern, so sehr sie mitunter auch berechtigt wären, sondern in dem Bemühen, Situationen zu schaffen, in denen alternative Wege für die Gläubiger wirtschaftlich letztlich viel attraktiver sind als die Zwangsversteigerung und wirtschaftliche Totalvernichtung ganzer Familien.

“Wir sind der Stein des Anstoßes”

Pfändungssicheres Konto – P-Konto zum 01. Juli 2010

Endlich ist es da, das sog. P-Konto. Es dient der Vereinfachung des gesetzlichen Schuldnerschutzes, der Arbeitsentlastung bei den Amtsgerichten und ist vor allem für die Selbständigen im Lande der erste wirklich vernünftige Beitrag der Bundesregierung und des Bundesrats zum Schutze ihrer Existenz.

Das Bundesjustizministerium hat die grundlegenden Gesetzesänderungen und eine Übersicht veröffentlicht, die Sie über den folgenden link erreichen
http://www.bmj.de/enid/64df1464a9bcca528aeb1f093a8df164,0/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Auf vielen Webseiten finden sich nähere Hinweise und Erläuterungen, welche jedoch mit wachem Verstand gelesen werden müssen, da sich vielerorts gewisse Irrtümer und Fehlinterpretationen der offiziellen Veröffentlichungen eingeschlichen haben.

Hier ein link zu einer vermutlich detaillierten und sauberen Darstellung (ohne Gewähr) :

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Also los, P-Konto beantragen! Für jedermann, auch für Noch-Nicht-Schuldner

Beste Grüße von

Eurem Admin