Um die Verbraucher besser gegenüber der Kreditwirtschaft zu schützen, trat am 19. August 2008 das sog. Risikobegrenzungsgesetz in Kraft.
Hier ein Überblick (Wikipedia) zu den Auswirkungen mit weiterführenden links.
Hier der Gesetzestext (Bundesanzeiger-Verlag / Bundesgesetzblatt)