Der Trick mit dem “RPfl-Vertreter” – Rechtsbeugung?!

Erster Akt:

Es ist schon toll, zu welchen Maßnahmen sich ein Rechtspfleger mitunter verleiten lässt, bloß um sein ZV-Verfahren “glatt” durchzuziehen:

Eine Woche vor dem Versteigerungstermin wechselt die Zuständigkeit, also ein neuer Rechtspfleger übernimmt den Fall, weil die bislang zuständige Kollegin in ein anderes Ressort versetzt wurde. Laut Geschäftsverteilungsplan stimmte das auch. Also, der neue Rechtspfleger sagt: “Ich führe den Termin heute durch!” Leider gibt er während des Termins Anlass zu einem Ablehnungsantrag wegen Verdachts auf Befangenheit. Rechtmäßig führt er dennoch die Versteigerung durch, bis ein Meistgebot festgestellt wird. Rechtswidrig jedoch bestimmt er dennoch einen Termin für die Zuschlagsverkündung (nach § 47 ZPO bewirkt nämlich der Antrag nach § 10 RPflG einen Stillstand des Verfahrens, solange über die Rechtspflegerablehnung noch nicht letztinstanzlich und rechtswirksam entschieden ist. Er darf nur noch unaufschiebbare Handlungen vornehmen, das heißt hier, die Versteigerung incl. Bietstunde fertig abhalten. Doch schon die Bestimmung eines Termins für die Zuschlagsverkündung ist nicht mehr unaufschiebbar, darf also nicht ergehen).

Der Schuldner legt die entsprechenden Rechtsmittel ein. Der Verkündungstermin wird dennoch abgehalten – und zwar durch einen anderen Rechtspfleger, der dann kühn behauptet: “Das war bloß mein Vertreter, was der gemacht hat, geht mich nix an – und ich erteile heute den Zuschlag!” Ergebnis: Haus ist erstmal weg.

Was das ist? Glatte Rechtsbeugung!
Folge: Strafanzeige für den Rechtspfleger, Zuschlagsbeschwerde führt eigentlich zwingend zur Aufhebung des Zuschlags, aber: Amtsgericht schützt seinen Rechtspfleger und weist Beschwerde zurück. Landgericht muss den Zuschlag dann aufheben. Was aber, wenn von dort ebenfalls Schützenhilfe für den juristisch allzu “flexiblen” Rechtspfleger kommt? Es wird sicher noch sehr spannend.

Ich werde den Fall weiter beobachten und entsprechend davon berichten.

Liebe Grüße vom admin

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