Der Bieter im Zwangsversteigerungsverfahren

Essay zur Beunruhigung

Wie kann es sein, dass sich in der heutigen Zeit immer noch bevorzugt Männer nahezu genauso wie damals, als wir noch raubten und plünderten, brandschatzten und töteten, um unseren heimischen Clan ökonomisch abzusichern, sich als sogenannte Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren zur Verfügung stellen, so dass auch hier meist einem anderen Mann, der Vorstand eines „unterlegenen“ Clans ist, unter Mithilfe des Staates Bundesrepublik Deutschland sein bisheriges Eigenheim gewaltsam entrissen wird und der erfolgreiche Bieter es selbst in Besitz nimmt?!

Eine erste Antwort auf diese Frage ist recht schnell gefunden. Es wird in den Medien und auch von den Banken direkt geworben für dieses Vorgehen. Es wird so sehr geworben dafür, dass der gemeine „Clan-Vorstand“ sich auch wirklich keine Sorgen zu machen braucht, wenn er diese Vorgehensweise anwendet. Es wird getitelt mit Schlagwörtern wie: „Günstig zum Traumhaus“, „Haus zum Schnäppchenpreis“, „Immobilien-Schnäppchen“, „Traumhaus vom Amtsgericht“, „Zwangsversteigerung, der clevere Weg zum Haus“, „Schnäppchenjagd für Abenteurer“ usw.

Der ehemalige „Clan-Vorstand“, der das begehrte Territorium noch immer hält, ist derjenige, der halt geschwächt ist, weil er krank geworden ist, geschieden ist (d. h. gar keinen Clan mehr hat), sich seiner Arbeit hat berauben lassen (Arbeitslosigkeit) oder sich gar sowieso seiner Rolle als Chef eines Clans für unwürdig erwiesen hat, da er sich mit der Finanzierung einfach von vornherein übernommen hat, vielleicht ja sogar in betrügerischer Absicht! Wie in grauer Vorzeit, als man fremde Territorien eroberte und den Familien gewaltsam ihr Zuhause stahl, hat man auch heute eine Begründung für dieses Vorgehen. Früher hatte der ehemalige Hausbesitzer den falschen Glauben, die falsche Lebensweise (z. B. die „Barbaren“) oder er schuldete vielleicht auch seinem Lehnsherren Geld (wahrscheinlich hat sich er sich wohl einfach unkluger Weise mit seiner Finanzierung verschätzt!). Der andere ist in jedem Fall der Schwächere, der neue Eroberer der Starke.

Selten genug kann ein Mann in der heutigen Zeit seine typisch archaischen Verhaltensweisen ungestraft ausleben. Heute kann keiner mehr so offensichtlich mit einer Keule losgehen, um ein neues Revier für seine Sippe zu erobern, auch wenn die Männer diese archetypische Aggressivität immer noch in sich haben. Heute wird man z.B. in der Schule sofort von den Lehrern zurechtgewiesen, wenn man beim Kämpfen und Prügeln erwischt wird. Diese Form Aggressivität auszuleben ist nicht mehr gesellschaftlich akzeptiert.

Seine eigenen Gene zu „verwurzeln“ und nicht die des anderen, ist nach wie vor ein auch dem Menschen innewohnendes Trachten. „In der Bindung an die Familie als Hausgemeinschaft, an ihr Fortdauern in der Zeit, das er garantieren soll und das er voraussetzt, ist der Erwerb des Hauses demnach sowohl eine ökonomische Investition (im Gegensatz zum Mietverhältnis) oder wenigstens eine Form von Schatzbildung, als auch Element eines dauerhaften und übertragbaren Besitzstands, als auch eine soziale Investition, insofern er eine Wette auf die Zukunft oder, genauer gesagt, ein biologisches und soziales Reproduktionsprojekt einschließt.“ (Bourdieu u. a., Der Einzige und sein Eigenheim, S. 52)

Im krassen Gegensatz zu dem oben beschriebenen aggressiven Eroberungsverhalten gab es vor allem in der Vergangenheit auch immer Zeiten und Orte, in denen Menschengruppen friedlich nebeneinander koexistierten mit ihren Häusern und Grundstücken und sich innerhalb eines Dorfes, einer größeren Lebensgemeinschaft von mehreren Familien, selbstverständlich gegenseitig halfen beim Hausbau, sobald sich wieder einmal ein Paar neu vermählt hatte und das „Nest für seine Nachkommen“ bauen wollte, also ein neuer „Clan“ gegründet werden sollte. Es fand hier ein Austausch auf Ehre zwischen Ehrenmännern und ein ökonomischer Austausch untereinander auf „Treu und Glauben“ statt. Dieses Modell funktioniert genau so lange gut, wie es die Prinzipien von Kosten-Nutzen-Rechnungen, das Verleihen von Geld gegen Zinsen, das Sparen und Entleihen, das Zurücklegen von Geld, das Anlegen von Geld und das Verkaufen von Arbeit gegen Geld (noch) nicht gibt. Innerhalb eines solchen Modells werden Häuser miteinander gebaut im wahrsten Sinne des Wortes, Stein auf Stein und Holz auf Holz mit den innerhalb der Dorfgemeinschaft vorhandenen Handwerkern und alle Dorfmitglieder sind mit diesem Modell zufrieden. Sofern die Ernährungsgrundlage für alle Dorfmitglieder gesichert ist, wird das Dorf nicht daran denken, neue Territorien zu suchen und nötigenfalls gewaltsam zu annektieren.

Innerhalb dieses Urmodells des menschlichen Zusammenlebens werden Häuser für den zu gründenden eigenen Clan überhaupt gar nicht gekauft, sondern bei Bedarf innerhalb der Dorfgemeinschaft mit traditionellen Techniken und Materialien gebaut. Bereits bestehende Häuser werden vererbt. Den biologischen Bedürfnissen der Dorfbewohner wird durch diese Vorgehensweise in jeder Hinsicht Rechnung getragen.

Sobald aber das „Ökonomieprinzip“ Schritt für Schritt zum allein selig machenden Prinzip erhoben wurde und schließlich heute über alle anderen Systeme von mitmenschlichen Verflechtungen herrscht und sich mit dem „Anschein einer natürlichen und universellen Selbstverständlichkeit“ (Bordieu, s. o., S. 25) umgibt, werden die allermeisten Häuser nicht mehr in Gemeinschaften durch ökonomischen Austausch untereinander gebaut, sondern als Fertigprodukte gekauft (!) auf der Grundlage von mehr oder weniger „großzügigen“ Krediten von Banken. „Hinter der Operation, das Haus zu verkaufen, steckt in Wirklichkeit die Operation des Kreditverkaufs“. (Bordieu, s. o., S. 76)

Um den meist jungen „Clan-Gründer“ und dessen Frau jedoch hinters Licht zu führen, werden die beiden mit ihren eigentlichen in ihnen wohnenden Grundbedürfnissen angelockt: Geeignet hierfür sind dann z. B. Schlagzeilen wie: „Ein Haus zum Verlieben“, „Häuser in Maurerqualität“, „Riesenauswahl an Häusern“, „Häuser massiv und sicher gebaut“, „Massivhäuser zu günstigen Preisen“, „schlüsselfertig zum Festpreis“, „Blockhäuser für modernen und traditionellen Geschmack“, „attraktive Häuser“ etc. In dieser Werbung wird zunächst verschleiert, dass es den Verkäufern in erster Linie allein um den Verkauf eines Darlehens, nicht um die Beschaffung eines dauerhaften Lebensmittelpunktes für eine Familie geht.

Begonnen hat diese Idee vom „Häusermarkt“ im 19. Jahrhundert, als man die politisch aufbegehrende Arbeiterklasse, die ja bereits gezwungen war, ihre Arbeitskraft gegen Geld aufzuwiegen und somit die Urform des friedlichen Zusammenlebens innerhalb einer Dorfgemeinschaft bereits hinter sich gelassen hatte, wiederholt als „Massen ohne Heim und Herd“ bezeichnete und sie aufgrund dieses nun festgestellten Mankos zu Eigentümern von auch noch so kleinen Häuschen mit Garten machen wollte, um die Kleinfamilie „nach innen zusammenzuschweißen, nach außen jedoch zu isolieren“ und so auch sozial unempfindsam werden zu lassen. Die damit erreichte „Domestizierung der Wünsche und Vorhaben“, die „fortan nicht mehr über die Türschwelle hinausreichen“ sollten, <…> und damit im Gegensatz stehen zu den kollektiven Projekten etwa des politischen Kampfes“ (Bordieu, s. o., S. 45), hatten demnach ganz und gar nicht das Ziel, die Familien vorrangig mit einem wunderschönen „Haus zum Verlieben“ und einem erfüllten Leben zu beglücken. Für die Familienväter sollte es zur „moralischen Pflicht“ werden, der Familie ein vererbbares Eigenheim zu schaffen, die Familie, die sogenannte „Keimzelle der Gesellschaft“ sollte sich fortan tagein, tagaus auf den Erwerb und den Erhalt des Eigenheims konzentrieren, alle psychischen, sozialen und finanziellen Opfer mit eingeschlossen (Bordieu, s.o., S. 15 – 17). Die „Masse“ sollte keine Zeit und Energie mehr haben, sich politisch „zusammenzurotten“ und Aufstände zu organisieren oder eigene Ideen zu haben und diese vielleicht auch noch umsetzen zu wollen.

Diesem Ziel diente nun die Idee vom „kreditfinanzierten Haus“. Um den Plan umzusetzen, bediente man sich selbstverständlich nicht allein der Manipulation durch alle möglichen Werbemaßnahmen und schon gar nicht der alleinigen Regulation der sogenannten „freien Marktwirtschaft“, sondern ganz besonders und ganz gezielt auch politischer Maßnahmen im Sinne von Verordnungen, Prämien, Zuschüssen etc., um das Gewollte auch wirklich sicher flächendeckend in die Tat umzusetzen.

Regelmäßig werden seither die Clan-Chefs unserer Nation zu geknechteten „Darlehensnehmern“. Hinter dem sogenannten „Traum vom Eigenheim“ (die Werbung quillt fast über von dieser Phrase) verbirgt sich eine derart große Sehnsucht, dass die meisten Kredit-Bittsteller nun von sich aus zu jeglicher Überschuldung und Selbstüberforderung bereit sind, nur um diesen „Traum“, der auf der einen Seite die Sehnsucht nach dem Urmodell, dem innerhalb einer Dorfgemeinschaft gemeinsam gemauerten Haus für die eigene biologische und soziale Reproduktion und somit für ein erfülltes Leben beinhaltet und gleichzeitig aber auch das unbefriedigte Bedürfnis nach Anerkennung als wirklich echter und würdiger Clan-Chef, der eben geschafft hat, was ein Mann schaffen muss: „Ein Haus, ein Sohn, ein Baum….“, endlich zu erfüllen scheint.

In Wirklichkeit aber sind sie alle zu Marionetten der Werbung, der Politik und der Banken geworden. Derjenige, der seinen Kreditvertrag gerade neu abgeschlossen hat, derjenige, der um den Erhalt seines Häuschens innerhalb der „in-wändigen“ Gesamtsituation kämpft, derjenige, dem der Kreditvertrag von der Bank aufgekündigt wird und der noch weiter kämpft oder auch vielleicht aufgibt, derjenige der sich für den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages interessiert und derjenige, der seine Wünsche gleich von vornherein nicht an die Angebote des sogenannten Marktes anpassen möchte, sondern ganz besonders hoch pokert und sein Jagdstreben auf die „Schnäppchen vom Amtsgericht“ ausrichtet.

Im letzteren Fall nun kommt es zu einer ganz speziellen Situation, in der die „Masse ohne Heim und Herd“ auf einen Teil der „Masse mit Heim und Herd“ gehetzt wird, um ihr das unter so vielen Aufopferungen gehegte und gepflegte Eigenheim mit der Hilfe staatlichen Zwangs wieder zu entreißen, so dass die Banken nicht nur dreifach an einem Haus- und Kreditverkauf verdienen (Hochrechnung für 10 % Zins in dreißig Jahren), sondern zusätzlich noch immer wieder neue Kreditverträge für ein und dasselbe Objekt abschließen können. Die scheinbaren Akteure (Schuldner, Eigentümer, Bieter etc.) lassen sich nur benutzen, um dieses perfide Spiel aufrecht zu erhalten. Den gesamt vorhandenen Eigenheimfundus fortwährend im Spiel zu halten, ist einzig das Bestreben derer, die an diesem Geschäftsmodell verdienen.

Ohne diesen ganz speziellen Clan-Chef, den Bieter, der nun die „Schnäppchenjagd für Abenteurer“ für sich als geeignetes Modell auswählt, um seine eigene persönliche Mangelsituation zu kompensieren, wäre das Modell Zwangsversteigerung gar nicht möglich. Nur dadurch, dass sich (meist) Männer als „Schnäppchenjäger“ anheuern lassen, kann dieses Modell überhaupt bestehen. Ein Modell, dass dem Urmodell erfolgreichen menschlichen Zusammenlebens in einer Win-Win Situation genau entgegengesetzt ist und einst einzig mit dem Ziel geschaffen wurde, die Sozialisation der Menschen im gemeinsamen Protest gegen bestehende unmenschliche Verhältnisse zu verhindern. Diejenigen, die an diesem Modell verdienen, sind gewiss nicht die miteinander konkurrierenden und aufeinander gehetzten „Clan-Chefs“, die alle miteinander schon lange gar keine Chefs mehr sind. Der Gewinner ist auch nicht der Bieter, wenn er letztlich zum Meistbietenden erkoren worden und ein neugeschaffener Kreditnehmer geworden ist. Die Gewinner sind vor allem die Banken und alle sonstigen Darlehensgeber. Die Politik ist der Vasall für dieses System mit Hilfe diverser Verordnungen und bewusster Eigenheimförderung und gezieltem Abbau des sozialen Wohnungsmarktes.

Nun stehen wir – seien wir Versteigerungsopfer oder Bieter – vor der Frage, wie wir mit diesen Erkenntnissen umgehen wollen. Wollen wir weiterhin die Spielfiguren in diesem menschenunwürdigen Spiel bleiben und es so am Leben erhalten? Wollen wir die sich immer wieder vollziehende Verwandlung des Bieters zum neuen Schuldner und damit zum zukünftigen Vollstreckungsziel aufrecht erhalten? Oder wollen wir lieber miteinander „neue Dörfer“ bauen, bis die notwendige kritische Masse für eine Systemveränderung herangewachsen ist? „Stell dir vor, es ist Krieg – und keiner geht hin!“, war ein geflügeltes Wort in den 60ern, eine Inspiration, ein Impuls im Geiste von Woodstock und Wehrdienstverweigerung. Auch der Prager Frühling war ein Impuls, der eine solche kritische Masse repräsentiert hat, die zwingend zur Veränderung führte. Hier ist wirklich die Kreativität und Offenheit aller Beteiligten gefragt, um neue Wege des Zusammenlebens zu finden und umzusetzen.

Dieser Aufsatz will ein erster Schritt zur Information vor allem für ahnungslose Bieter sein. Jegliche Art von Weiterverbreitung mit Quellenangabe sowie Feedbacks von ehemaligen und auch werdenden Bietern sind ausdrücklich erwünscht.

Andechs, 06. September 2012

Cornelia Böhmer
BZVI e. V., 1. Vorsitzende

BZVI-Fall löst Gesetzesänderung aus

Am 26. März 2009 hatten wir im Fall eines unserer Mitglieder beim BGH gewonnen (wir berichteten seinerzeit darüber) und damit ein Tor geöffnet, gegen das bereits viele Jahre unzählige Anwälte vergeblich angerannt waren: Die Erkenntnis, dass auch im Zivilrecht die Belehrung über mögliche Rechtsbehelfe und deren Einlegungsfristen aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig ist. Der BGH hatte das damals in einem Leitsatz so formuliert: “Für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.” Am 09. Mai 2012 nun hat die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen und die Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozess verbindlich vorgeschrieben für Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht.

Zunächst hatte dieser BGH-Beschluss (AZ: V ZB 174/08) “nur” eine interne Empfehlung des Justizministeriums an die deutschen Gerichte ausgelöst, in der die Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen zu den Gerichtsbeschlüssen nahegelegt wurde. Bei manchen Gerichten führte dies auch zu einer bislang nicht dagewesenen differenzierten Form von konsequenten Rechtsmittelbelehrungen in Zivilprozessen, auch da, wo Anwaltszwang herrscht. In einem Fachartikel (LMK, 2009, 284343) erläuterte Herr Prof. Dr. Jürgen Stamm von der Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl f. Bürgerliches Recht etc. den BGH-Beschluss unter anderem wie folgt: “Mit der vorliegenden Entscheidung betritt der BGH für den Bereich des Zivilverfahrensrechts juristisches Neuland!” und “… wäre der Gesetzgeber gut beraten, das berechtigte Anliegen des BGH konsequent fortzuführen und das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung in die Zivilprozessordnung einzuarbeiten.”

Dazu ist es inzwischen gekommen, indem nämlich das Bundesjustizministerium nach dem einstimmigen Beschluss der JustizministerInnen am 23./24. Juni 2010 in Hamburg, die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung in die entsprechenden Gesetze einzuarbeiten, mit Datum vom 15.06.2011 einen Regierungsentwurf zu einer sich auch auf den genannten BGH-Beschluss beziehenden entsprechenden Gesetzesänderung vorgelegt hat, welche über folgenden Link nachzulesen ist. RegE_Gesetz_zur_Einfuehrung_einer_Rechtsbehelfsbelehrung_im_Zivilprozess.html

Am 09. Mai 2012 nun hat die Bundesregierung diesen Gesetzesentwurf beschlossen, die Gesetzesänderungen sollen zum 01.01.2014 in Kraft treten. Auch wenn der Regierungsentwurf die eingearbeiteten Mussvorschriften zur Rechtsbehelfsbelehrung auf Verfahren ohne Anwaltszwang beschränkt, wird sich jedoch mit der Zeit eine höchst vorsorglich auch die Anwaltsverfahren mit einschließende allgemeine Verfahrenspraxis der Gerichte einstellen – so zumindest ist das meine Hoffnung. Ob die Nutznießer dieser Neuerung, nämlich hier bei uns die Schuldner in Zwangsvollstreckungsverfahren, dem einen praktischen Wert beimessen und die größere Informationsbreite dann für ihre Zwecke auch anwenden werden, bleibt jedoch sehr fraglich, insbesondere wenn ja nicht einmal die Mitglieder des BZVI es trotz regelmäßiger Empfehlung fertig bringen, zumindest einmal das Zwangsversteigerungsgesetz zu lesen – aus welchen Gründen auch immer.

Zugegebenermaßen hatten wir nicht im Sinn, hier eine derartige Lawine loszutreten, wir wollten nur unseren Fall gewinnen wie jeder andere auch, und das haben wir ja denn auch erreicht. Gleichwohl macht es aber besondere Freude – durch die damals offenbare Gunst der Stunde, das Mitwirken einer mutigen Richterin am LG Augsburg, die den Weg zum BGH freimachte, indem sie einen Kammerbeschluss mit ausdrücklicher Zulassung der Rechtsbeschwerde herbeiführte, gewiss auch die im Rahmen eines PKH-Antrags an den BGH vorgetragenen Gedanken zur Sache -, an einer Entwicklung mitgewirkt zu haben, die dann allen Bürgern prinzipiell zugute kommen wird.

Andechs, 12.05.2012

Euer Admin

Unzulässige Teilungsversteigerung, BGH hilft Betroffenen

Von großer Bedeutung, jedoch weitgehend unbeachtet hat der Bundesgerichtshof bereits in 2007 einen Beschluss gefasst (Aktenzeichen: V ZB 102/06), der neue Chancen gerade für “verlassene” Ehefrauen darstellt, die von einer Teilungsversteigerung betroffen sind, welche ihnen und meist ihren Kindern wesentlich hilft, ihren Lebensmittelpunkt zu erhalten.

Den Beschluss findet man ganz einfach unter www.bundesgerichtshof.de, indem man sich dort durchklickt zur Entscheidungsdatenbank und dort in das Suchfeld für Aktenzeichen das oben genannte Aktenzeichen eingibt.

Dort wird sehr umfangreich die Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung begründet, und zwar für den Fall, dass das anteilige Immobilieneigentum das gesamte Vermögen des von der Versteigerung Betroffenen darstellt. Oft ist es ja so, dass der betroffene Ehepartner (schon geschieden oder noch nicht) sein Erbe oder anderes Vermögen mit in das Haus gesteckt hat. Es lohnt sich also, den Beschluss des BGH genau zu studieren, ob die dort beschriebenen Sachverhalte auf den eigenen Fall zutreffen.

In Zweifelsfällen bitte Kontakt aufnehmen über Kontakt

Frühlingsgrüße vom admin

Abfent, Abfent, die Hütte brennt…

Kaum ein alle Jahre wiederkehrendes Ereignis, wie es Weihnachten ist, wirft einen derart lähmenden Schatten über Millionen von Menschen. Nicht Ostern, Pfingsten, ja nicht einmal der eigene Geburtstag löst den kollektiven Stöhner derart wirksam aus wie Weihnachten: “Mein Gott, wie doch die Zeit vergeht…!”

Schon bevölkern wieder die in Nikoläuse umgeschmolzenen Rest-Osterhasen aus dem Frühjahr 2010 die Auslagen und einschlägigen Krabbelkörbe der Supermärkte, und sie signalisieren die beginnende kollektive Lähmung, die das ganze Volk befallen möchte. Es weihnachtet! Wer diesem Bazillus erliegt, verliert schnell den Kontakt zum Gegenwärtigen, zum Hier und Jetzt. Da kommen sie angerauscht, die Verhaltensnormen, die Erfordernisse gesellschaftlich geforderten Handelns überragen zunehmend alles andere, Kinder, Enkel, Nichten und Neffen brauchen Geschenke, die zwar unserem schmalen Geldbeutel entsprechen, aber vor allem eine Marktlücke treffen müssen, damit nicht wieder einmal der Weg zum Umtausch der Geschenke ansteht.

Wen besucht man wann und wo? Oder kann man nicht doch noch schnell einen Last-Minute-Flug nach Antalya ergattern? Welche Weihnachtskarten soll man aussuchen? Soll man den Adventskranz selber binden oder einen kaufen? Ist die diesjährige Brandversicherung fürs Haus schon bezahlt? Falls nicht, kann man das aus dem Weihnachtsbudget vielleicht noch abzweigen oder nicht?

Das wirkt alles ein wenig überzeichnet, oder? Die Wahrheit ist jedoch, dass wir fast alle in diesen Sog hineingeraten, die gewohnte Irritation erleben, jedenfalls in hohem Maße handlungsunfähig werden, was unsere tatsächlichen Erfordernisse als Opfer einer Zwangsversteigerung betrifft. Wir müssen uns im klaren darüber sein, dass es in unserem Leben tatsächlich nur den gegenwärteigen Augenblick gibt, die vermeintlich frohe Erwartung des Festes jedoch eine kollektive Gefangennahme der letzten geistigen Ressourcen signalisiert, die wir eigentlich jetzt besonders dringend brauchen.

Eine ideale Zeit übrigens, um Gerichtsbeschlüsse abzufassen, einfach weil die Gefahr, dass die Schuldner der Nation gegen die Beschlüsse vorgehen, in diesen Wochen vor Weihnachten geradezu gegen Null tendiert, zumindest bei denjenigen Betroffenen, die der Vorweihnachtslähmung schon zum Opfer gefallen sind.

Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn wir Weihnachten als Gewohnheit unserer Kultur feiern, aber gerade wir in der Zwangsversteigerung stehenden Menschen sollten uns davon nicht soweit einfangen lassen, dass wir handlungsunfähig werden. Ganz im Gegenteil sollten wir die Lähmung der anderen dazu nutzen, um jetzt besonders wirksam an der Lösung unserer Probleme zu arbeiten. Denn auch bei den Gerichten und den Banken ticken jetzt die Uhren mitunter merklich langsamer. Nutzen wir doch die Zeit, um unseren Kenntnisstand zu verbessern, nutzen wir die Zeit, um uns kompetent beraten zu lassen, damit wir eine gute Grundlage zur Verteidigung unseres Eigentums aufbauen können. Stellen wir doch jetzt die brennenden Fragen und denken alles ordentlich zu Ende, damit wir nicht länger wie das Kaninchen vor dem Schlangennest erstarrt verharren, bis der”erlösende Biss” endlich erfolgt!

Wenn man die kürzlich veröffentlichte Statistik, dass 10% der deutschen Haushalte restlos überschuldet sind, und die Medienberichte darüber anschaut, kann einem ganz schlecht werden über die Botschaft, die damit verknüpft wird: Nie ist die Rede von den Schuldnerrechten, immer wird nur gesagt, man müsse eben seine Schulden letztlich bezahlen, in drastischen Fernsehberichten steht der Schuldner immer als Looser da, als Opfer mitunter, aber jedenfalls als ein wehrtloses Etwas am unteren Ende der sozialen Leiter. Und wenn man dann mit den Redaktionen spricht, die solche Sendungen zu verantworten haben und fragt, warum nicht auch veröffentlicht wird, dass die Schuldner auch Rechte haben und diese wahrnehmen können – auch sehr erfolgreich -, dann bekommt man schließlich als Antwort, dass die Werbekunden der Sender nicht verärgert werden dürfen und dass man sich so etwas wie eine objektive Berichterstattung in diesem Bereich einfach nicht leisten könne.

Kürzlich fiel in einem Gespräch die Frage: Was würde denn geschehen, wenn sich alle Schuldner aller zulässigen vom Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel bedienen würden, um im für das Zivilrecht geltenden Antragsverfahren in die eigenen Zwangsversteigerungsverfahren wirksam einzugreifen? Die Antwort eines Richters im Ruhestand war es, dass dann das gesamte Vollstreckungsrecht in der Durchführung zusammenbrechen würde und aufgrund der Verfahrensverlängerung nicht mehr so durchführbar wäre, dass die wirtschaftlichen Belange der Gläubiger noch irgendwie hinreichend berücksichtigt werden könnten.

Wie gut wäre das doch! Nicht etwa um die Gläubiger zu belasten und an der Nase herumzuführen, sondern dadurch wäre die Zwangsversteigerung vielleicht nicht mehr so sehr attraktiv und der Weg zu wirtschaftlich sinnvollen Lösungen wäre vielleicht gerade für die Banken um einiges attraktiver als die gewohnte Reißleine ZV zum frühestmöglichen Zeitpunkt.  Aber ich fange schon wieder an mich zu wiederholen. Also seien wir wachsam, mehr denn je, und hoch aktiv. Lassen wir uns bloß nicht einlullen von dem vorweihnachtlichen Zuckerersatzstoff, der wie jedes Jahr auch jetzt wieder über uns hereinbricht, als gefälschtes emotionales Überdruckventil für ansonsten tatsächliche aber unterdrückte Emotionen.

Übrigens: Die in der Überschrift gewählte Bezeichnung “Abfent” stammt von einem meiner liebsten Kabarettisten, dem Gerhard Polt, aus seiner gleichnahmigen CD “Abfent, Abfent…”. Mit einem Zitat daraus möchte ich den heutigen Beitrag beenden, weil er so sehr wahr ist:

 ”Aber was ist schon ein Jahr? Gerade noch war der Nikolaus da mit seinem Gabensack, da steht schon wieder der Gerichtsvollzieher vor der Tür”

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Euer Admin

Bietgrenzen – RTL verbreitet fehlerhafte Gesetzesinhalte

In der Sendung “30 Minuten Deutschland” vom 04.10.2010, bei der es wieder einmal um die armen wie immer “wehrlosen” Opfer der Zwangsversteigerung geht, hat RTL eine möglichwerweise folgenschwere uralte und offenbar nicht auszurottende Fehlinformation erneut in Deutschland verbreitet.

Es handelt sich um das hartnäckige Gerücht, dass der gesetzliche Schutz vor Verschleuderung so aussähe, dass im ersten Versteigerungstermin 70% des Verkehrswerts erreicht werden müsse, damit ein zuschlagsfähiges Gebot entsteht, im zweiten Termin dann bei 50% des Verkehrswerts Zuschlag erteilt werden könne.

Das ist falsch und ich fürchte, dass viele gläubige Betroffene, die sich das wenigstens einmalige Lesen des öffentlich unter “http://dejure.org” verfügbaren Zwangsversteigerungsgesetzes verkniffen haben, ein böses Erwachen erleben werden, wenn im ersten Termin ihre Hütte zu 50% des Verkehrswertes weg ist.

Richtig ist, dass der gesetzlich garantierte Verschleuderungsschutz für den Schuldner von vorneherein 50% beträgt, und das so lange, bis in irgendeinem Zwangsversteigerungstermin  ein erstes zugelassenes und damit rechtswirksames Gebot abgegeben wird.

Ab dann gibt es keine Bietgrenzen mehr.

Die 70%-Bietgrenze gibt es zwar auch, jedoch diese gilt nur auf Antrag eines Nachranggläubigers, der auch Berechtigter sein muss, und auch nur für den Fall, dass das im Termin erreichte Meistgebot zwischen 50% und 70% des Verkehrswertes liegt und dazu der Nachranggläubiger bei der Verteilung des Versteigerungserlöses einen Verlust hinnehmen müsste, also geringer befriedigt würde als wenn die 70%-Grenze erreicht worden wäre. Auch diese Bietgrenze fällt, sobald ein zulässiges Gebot abgegeben wird.

In der Konsequenz nochmal:

  • 5/10 = Verschleuderungsschutz für den Schuldner (von Amts wegen)
  • 7/10 =  Schutz für Nachranggläubiger (nur auf Antrag von diesen)
  • sobald ein zulässiges und rechtswirksames Gebot innerhalb der Bietgrenzen abgegeben wurde, gelten im Folgetermin keinerlei Bietgrenzen mehr.

Im Zwangsversteigerungsgesetz findet man diese Informationen in den §§ 74a und 85a ZVG
Übrigens: Wer den Film von RTL vom 04.10.2010 nachträglich anschauen will (er ist ja ansonsten nicht schlecht gemacht, nur das mit dem Zelt ist sicher gelogen…), kann ihn sich über folgenden Link noch eine kurze Weile anschauen:

http://rtl-now.rtl.de/30minuten.php?film_id=31583&player=1&season=0&na=1 oder, falls das nicht funktionieren sollte, unter der webadresse: www.sendungverpasst.de selber suchen.

Dass der Sender wieder mal konsequent verschweigt, dass die Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren zahlreiche Rechte besitzen und wahrnehmen sollten, dass sie sich selbst zu Spezialisten machen sollten und über Anträge dem Gericht die Chance geben, auch für sie etwas zu tun, ist mittlerweile nur noch peinlich – oder wissen die das selbst nicht???

So, das wars erstmal für heute….

Euer/Ihr ADMIN

PS: Mittlerweile hat RTL auf meine Email reagiert und mitgeteilt, dass die Produktionsfirma TVN GROUP HOLDING GmbH & Co. KG in Köln dafür verantwortlich wäre und RTL diese Sendung nur aufgrund staatlicher Auflagen hat ausstrahlen müssen, jedoch selbst keine redaktionelle Verantwortung übernommen hat.

Verkehrswert und Verschleuderung

Neue Initiative des BZVI auf breiter Front will die generelle Verschleuderung abschaffen, die durch die systembedingte doppelte sog. Marktanpassung heute bundesweit als Fakt betrachtet werden muss.

Derzeit gehen viele Mitglieder mit entsprechenden Anträgen dagegen vor, dass ihre Immobilien von Grund auf verschleudert werden. Hintergrund hierfür ist folgender Tatbestand:

Der Verkehrswert einer Immobilie wird im Falle der Zwangsversteigerung durch einen vom Vollstreckungsgericht bestellten Gutachter festgestellt und danach vom Gericht durch Beschluss festgelegt. Dabei soll dieser einen Wert ermitteln, der am Markt zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages zu erzielen ist. Ganz unabhängig davon, wie der Verkehrswert (z.B. Mix aus Sachwert und Ertragswert) von den einzelnen Gutachtern letztlich ermittelt wird, die meisten rechnen einen sog. “Marktanpassungsabschlag” ein, welcher von 5-50% reichen kann und den Wert der Immobilie nach allen anderen Abschlägen wie Reperaturstau, Alterswert etc. in den Keller drückt.

Im Versteigerungstermin jedoch wird diese Marktanpassung faktisch ein zweites Mal vollzogen, und zwar einfach dadurch, dass die Bieter den maximal erzielbaren Preis am Markt durch ihre Gebote bestimmen. Dieses Phänomen geschieht unabhängig davon, wie hoch der Verkehrswert ist, welcher der Versteigerung zugrunde liegt. Die Statistik der letzten Jahre zeigt, dass Erlöse zwischen grob 40% und 80% des zugrunde gelegten Verkehrswertes erzielt werden, durchschnittlich etwa 65%.

Wir erleben hier also eine doppelte Marktanpassung, einmal durch die Vorweg-Abwertung des Gutachters, und dann durch die tatsächliche Erzielung des möglichen Meistgebots.

Im Verbindung mit Art. 14 (1) Grundgesetz (Eigentumsgarantie) sieht der Gesetzgeber für die Zwangsversteigerung vor, dass Verschleuderung verboten ist, was sich darin ausdrückt, dass in einem ersten Versteigerungstermin kein Zuschlag erteilt werden darf, sofern das Meistgebot 50% des Verkehrswertes nicht erreicht (auf Antrag eines berechtigten Nachranggläubigers sogar 70%). Insofern ist die Feststellung des Verkehrswertes in ihrer Bedeutung vor allem darin zu sehen, dass diese Bietgrenzen durch ihn definiert werden, also der Verkehrswert den gesetzlichen Schutz vor Verschleuderung der Höhe nach festlegt.

Die eben beschriebene verfahrensbedingte Marktanpassung durch die Höhe des erzielten Meistgebots in Verbindung mit der vorher bereits vollzogenen Marktanpassung im Rahmen der Verkehrswertfestsetzung führt also im Ergebnis zu einem doppelten Marktanpassungsabschlag, wodurch der gesetzliche Verschleuderungsschutz im Ergebnis unterlaufen wird. Ja, man kann pauschal sagen, dass durch diese Umstände eine generelle Verschleuderung der Zwangsversteigerungsobjekte aus Systemgründen gegeben ist.

Dies zu ändern, haben wir uns auf den Weg gemacht, sicher ein steiniger Weg wie immer. Aber so, wie es uns gelungen ist, der Notwendigkeit der Rechtsmittelbelehrung auch im Zivilrecht durch unseren BGH-Beschluss den Weg zu bereiten, kann es sein, dass uns auch diese Aufgabe gelingen wird. Die Folge wäre zumindest eine bundesweite Anhebung der Verkehrswerte mit dem Ergebnis einer höheren Gläubigerbefriedigung und damit Abbau der Restschulden der Versteigerten. Der volkswirtschaftliche wie auch individuelle Schaden könnte so auf breiter Basis bundesweit verringert werden – und, seien wir mal ehrlich, die Banken bekämen mehr Geld in die Kassen und müssten nicht mit ihren Zaubertricks die Verluste so sehr unter den Teppich kehren.

Man wird sehen und ich werde berichten, was in dieser Angelegenheit erreicht werden kann.

30.07.2010, Ihr/Euer Admin

Landgericht Freiburg zeigt “Heuschrecke” die Rote Karte

Mit Beschluss vom 29.06.2010 hat das Landgericht Freiburg auf die von einem Mitglied des BZVI eingelegte Beschwerde reagiert und dieser stattgegeben mit der Rechtsfolge, dass eine sog. “Heuschrecke”, also eine Zweckgesellschaft ohne Banklizenz, aus der sog. Vollstreckbaren Ausfertigung einer ihr abgetretenen Grundschuldbestellungsurkunde keine Zwangsversteigerung betreiben darf.

Hintergrund war eine sogenannte Klauselerinnerung nach § 732 ZPO, mit der unser Mitglied eben diese vermeintliche Vollstreckbarkeit angegriffen hatte und vom Amtsgericht zurückgewiesen worden war. Mittlerweile jedoch hatte der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 30.03.2010 eben dies in einer überraschend neuen Weise gewürdigt, indem er fordert, dass eine Abtretung von Forderungen und deren Sicherheiten (Grundpfandrechte) erst dann als zur Vollstreckung wirksam angenommen werden kann, wenn der neue Forderungsinhaber nachweislich in den sog. Sicherungsvertrag eingetreten ist. Dies hätte zukünftig entweder der ausfertigende Notar und/oder das Vollstreckungsgericht zu prüfen, bevor die Zwangsversteigerung angeordnet werden darf.

Das Landgericht Freiburg hat sich dem voll umfänglich angeschlossen.

Diese BGH-Entscheidung (Aktenzeichen: XI ZR 200/09)  hat riesige Diskussionen ausgelöst, aus informierten Kreisen höre ich, dass mittlerweile eine oder mehrere Standesvertretungen deutscher Notare dagegen Sturm laufen. Angeblich halten viele den Mangel für nachträglich heilbar, wobei der BGH sich hier jedoch auch eigentlich klar äußert. Alle diese Verfahren sind derzeit also angreifbar und müssen nach meiner Einschätzung aufgehoben und können erst bei vorliegendem Nachweis des Eintritts des “Heuschrecken”-Gläubigers in den Sicherungsvertrag neu begonnen werden. Es wird abzuwarten sein, wie die Rechtsprechung mit dieser Problematik im Einzelfall tatsächlich umgehen wird. Möglicherweise wird der BGH aber auch hier noch einmal differenzierter nachlegen, wie er es auch bei anderen brisanten Themen in der Vergangenheit getan hat.

Eines ist jedoch sicher: Automatisch wird hier nichts gehen. Wenn also jemand meint, bei seiner Versteigerung läge eine solche Konstellation vor, muss er auf jeden Fall eine Klauselerinnerung durchführen (keine Anwaltspflicht), und zwar bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Notariat liegt, welches die ursprüngliche Grundschuldbestellungsurkunde und demzufolge auch deren vollstreckbare Ausfertigung hergestellt hat.

Scheitert er hiermit trotz der derzeit klaren Rechtslage, bleibt ihm immer noch die Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), die er aber nur mit einem (entsprechend fundiert kundigen) Anwalt führen kann. Es ist dringend notwendig, dass alle vergleichbar Betroffenen diesen Weg gehen. Ein mitunter enormer Zeitgewinn im eigenen Verfahren führt zur Entspannung und eröffnet neue Wege zu positiveren Lösungswegen, die aber dann bitte auch zügig erarbeitet und beschritten werden müssen.

Glück auf!

26.07.2010,  Ihr/Euer Admin

Vollstreckungsschutz – ein wahrlich überflüssiges Rechtsmittel!?

Ich bin für die Abschaffung von Vollstreckungsschutz!
In der Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens erweist sich der § 765a ZPO als unwirksames und fast stets pauschal zurückgewiesenes Rechtsmittel. Eine Farce also, bei der den Schutzsuchenden lediglich ihre Unwürdigkeit klargemacht wird…

Als ich vor einiger Zeit im Gespräch mit einigen Bekannten diesen Gedanken im Brustton der Überzeugung von mir gab, herrschte zuerst betroffenes Schweigen, dann aber erntete ich von allen Seiten große Entrüstung.

Warum greift ihr mich an?, erwiderte ich.  Es ist doch tatsächlich so, dass sowohl im Zwangsversteigerungsverfahren als auch bei der Zwangsräumung so gut wie nie Vollstreckungsschutz gewährt wird. Immer, wenn ein Rechtspfleger einen Vollstreckungsschutzantrag vor sich hat, ruft er doch bloß (von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen) die üblichen Textblocks aus seinem System ab, hängt sie hintereinander und fügt vielleicht noch ein paar verbindende und auf den Fall bezogene Dinge ein, damit die pauschale Zurückweisung ohne Ansehen der Person und der Umstände nicht allzu offensichtlich wird. Es ist immer das Gläubigerinteresse, was den Ausschlag gibt, da kann der Schuldner gerade frisch operiert sein, seine Frau an Chemovergiftung gestorben, sein Kind tödlich verunglückt sein. Das Zwangsversteigerungsverfahren bringt es eben mit sich, dass gewisse Härten unvermeidlich sind, die man halt in Kauf nehmen müsse, und ein weiteres Hinwarten sei den Gläubigern nicht zuzumuten.

Und wenn man in die Beschwerde geht, bekommt man vom Landgericht/Beschwerdegericht dasselbe in kürzerer Fassung, wobei sich das Landgericht dann gerne aus Gründen der Arbeitserleichterung den Begründungen des Vollstreckungsgerichts einfach anschließt und auf dessen Schriftsatz verweist.

Also warum sollte man solche Anträge überhaupt noch stellen????

Der Antrag nach § 765a ZPO ist ein generelles Rechtsmittel, das zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anwendung finden kann. Viele Schuldner sind jedoch nicht kundig genug, um entsprechend fundierte Begründungen und Belege zur Glaubhaftmachung der vorgetragenen Gründe vorzulegen, und so hat sich bei den Gerichten eine gewohnheitsmäßige automatische Ablehnungspraxis ergeben. Das Thema Suizidgefahr beispielsweise ist in der Vergangenheit ja auch so oft von völlig unbelasteten und lebensfrohen Schuldnern missbraucht worden, dass es nicht verwundert, wenn ein Rechtspfleger öffentlich in meinem Beisein folgendes über ein Vereinsmitglied (der wirklich sehr krank und bereits jahrelang beim Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in Behandlung war) von sich gegeben hat: “Soll er sich doch umbringen, dann hat er keine Schulden mehr!”  Trotzdem ein absolut ungeheuerlicher Vorgang, nicht wahr?

Besonders kurios wird es, wenn in der Begründung zur Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrags folgender Text auftaucht: “Der Antrag wird vor allem deshalb zurückgewiesen, weil er der Verschleppung des Verfahrens dient.” Zuerst habe ich gestutzt, dann schallend gelacht.  Dient doch der § 765a ZPO nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich und nur diesem einen Zweck, das Verfahren zeitweise oder gänzlich aufzuhalten…..

Und wenn denn doch mal für ein paar Wochen nach erfolgter Zwangsversteigerung die Zwangsräumung ausgesetzt werden soll, weil beispielsweise die Gemeinde überhaupt keine Unterbringungsmöglichkeit bereitstellen will, ja nicht einmal einen Wohncontainer, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden (ja, die sind gesetzlich dazu verpflichtet, wollen aber nicht), wenn weder das Sozialamt, die Caritas oder sonst jemand beispielsweise einen Pflegefall vor dem Leben unter der Brücke bewahren will, und der bekommt auf dem freien Markt erst 6 Wochen später die Möglichkeit, in eine Wohnung einzuziehen, ja, wenn der sogar schon den Mietvertrag auf diesen Termin in der Tasche hat und dem Gericht vorlegt, dann gewährt man oft nur unter empfindlichen finanziellen Auflagen die paar Wochen für einen geordneten Umzug. Aber gerade dieses Geld haben die frisch Versteigerten halt nicht mehr, also wird zwangsgeräumt, entgegen jeglichem gesunden Menschenverstand, von der Moral und Menschenwürde einmal ganz abgesehen.

Aber auch solche Vollstreckungsschutzanträge sind schon zurückgewiesen worden, bei denen die Bank bereits auf dem Wege der Umschuldung komplett abgelöst war und die Schuldner eben keine Schulden mehr bei der betreibenden Gläubigerin hatten – und die Bank hat trotzdem versteigert. Ja, auch das gibt es, und es gehört eine Menge Disziplin dazu, in solchen Situationen dennoch klar und emotional beherrscht zu bleiben, und die Sache durch geeignete rechtliche Vorgehensweisen entsprechend zu überwinden, notfalls sogar durch Strafanzeigen und den massiven Weg in die Öffentlichkeit.

Was uns in eine neue Ära führen würde, wäre beispielsweise die kollektive Antragsflut. Wie oft bekommen die Rechtspfleger ungenügende Anträge oder gar keine. Wie sollen diese Menschen denn dem Druck seitens der Gläubiger standhalten, wo sie doch nur auf Antrag handeln dürfen, und am besten gute und zahlreiche Anträge? Nur dann können die Rechtspfleger auch etwas für die Schuldner tun. Ja das ganze Zivilrecht basiert darauf, dass Anträge gestellt und hinreichend begründet werden, denn ein Ermittlungsverfahren wie in der Strafgerichtsbarkeit gibt es dort nicht.

Natürlich, wenn alle von der Zwangsversteigerung betroffenen Menschen konsequent mit zulässigen, begründeten und sinnvollen Rechtsmitteln arbeiten und nicht wie die meisten die Dinge einfach laufen lassen würden, würde das gesamte Vollstreckungssystem womöglich zum Stillstand kommen. Wäre das schlimm? Nein gewiss nicht – denn dann ginge von der Situation ein starker Impuls aus bis in die Bankenwelt hinein, nach anderen und einvernehmlichen Lösungen zu suchen, anstatt bei der ersten besten Gelegenheit die berühmte Reißleine zu ziehen.

Die Zwangsversteigerung sollte immer das allerletzte Mittel der Wahl sein und nicht wie heute leider üblich, gleich der erste Schritt, und sobald die Bank eine Chance sieht, die ZV herbeizuführen, diese Chance auch gnadenlos zu nutzen.

Wenn dann in ein paar Monaten der erwartete weltweite Finanzcrash Fakt ist und unser Geldsystem vollends zusammenbricht, wird sowieso nichts mehr versteigert, denn wer könnte dann noch wirksam bieten? Also stellt Anträge, auch Vollstreckungsschutz…

Mit leicht bitterem Humor

15.06.2010, Euer Admin

Sind wir die Verursacher der Finanzkrise?

Oder sind wir doch bloß die Opfer?

Als ich mir unlängst erneut diese Frage stellte, dachte ich an die Meldungen in den Medien, die immer von notleidenden Krediten sprachen, welche letzten Endes verantwortlich seien, und dass natürlich die Gier der Darlehensvermittler auf ihre Abschlussprovisionen und die mangelhafte Prüfung der Darlehensgeber hinsichtlich der Bonität der Darlehenskunden ihren Teil dazu beigetragen hätten.

Das ist natürlich sachlich soweit zunächst nicht falsch.  Natürlich wissen wir auch mittlerweile alle, dass die geänderte Gesetzeslage, welche wir der Regierung Schröder zu verdanken haben, es überhaupt erst ermöglicht hat, dass der Forderungsverkauf durch die Banken an Nichtbanken, also reine Verwertungsinvestoren wie Loane Star und andere Offshore-Firmen, diese Flut von Verwertungen ausgelöst hat, mit deren Folgen wir jetzt immer mehr konfrontiert sind.

Mit diesen Verkäufen kompensieren die Banken vor allem ihre zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital, denn wenn die Kredite weg sind (notleidend oder auch ordentlich bedient von den Kunden), reicht das vorhandene Eigenkapital wieder für satte Neugeschäfte. Dass dabei die Immobilien durch die Aufkäufer gnadenlos verwertet bzw. versteigert werden, ist den ursprünglichen Darlehensgebern völlig egal. Der volkswirtschaftliche und menschliche Schaden aber reicht bis in die nächste Generation und ist überhaupt nicht zu beziffern.

Hier ist nach wie vor der Gesetzgeber gefragt – natürlich! Die Bemühungen der Betroffenen in mitunter redlicher Zusammenarbeit mit den Obergerichten, auch dem BGH, bewirken nicht genug, insbesondere weil die meisten Betoffenen alles, aber auch alles verzweifelt geduldig über sich ergehen lassen und nicht daran mitwirken, dass diese fatale Fehlentscheidung des damaligen Schröder-Kabinetts letztlich korrigiert wird.

Wir müssen bei der Ursachenforschung noch ein Stück weiter zurückgehen und die strukturellen Mängel anschauen: Zunächst natürlich das Geldsystem selbst, worüber seit Jahrzehnten viele andere ausführlich und klug nachgedacht haben. Aufgrund des Zinseszinssystems entsteht im Laufe der Jahre eine unermessliche virtuelle Geldmenge, die durch keine realen Werte mehr unterlegt sein kann und ist. Heute beträgt dieses “irreale” Geld dem Vernehmen nach weit über 90% der gesamten Geldmenge, bedient sich aber immer wieder aufgrund seines immensen Hungers bei der realen Wertschöpfung, also salopp gesagt aus der Arbeitsleistung der Menschen, die dann wirtschaftlich im Nirwana des Buchgeldmeeres verschwindet. Aufgrund dieser fundamentalen Schwäche des Geldsystems selbst bricht dieses in regelmäßigen Abständen zwingend in sich zusammen. Diesen Zeitpunkt haben wir seit der letzten Währungsreform, die unsere Eltern und Großeltern schmerzhaft in Erinnerung haben, eigentlich längst überschritten und die Finanzpolitik tut eigentlich nichts anderes als einen Eiertanz aufzuführen mit dem Ziel, diesen finalen Crash doch noch ein wenig hinauszuzögern.

Aber nehmen wir einmal an, das Geldsystem wäre stabil und hätte nicht diesen fundamentalen Mangel, der es regelmäßig einer Währungsreform mit Neubeginn zuführen würde.

Wo also läge dann die zu beseitigende Ursache einer Finanzkrise aufgrund zu vieler notleidender Kredite? Sie liegt in der außerordentlich mangelhaften Zusammenarbeit der Banken mit ihren Kunden, in der pauschalen Denkweise aller Beteiligten, dem Mangel an Verantwortung, Mitverantwortung, Beratung, und vor allem dem Nichtvorhandensein eines dringend notwendigen Krisenmanagements seitens der Banken für ihre Kunden, um beispielsweise vorübergehende Zahlungsprobleme elastisch miteinander zu lösen, anstatt den Leuten zu kündigen und alles mit Verlust zu verwerten.

Das muss natürlich schon bei der Kreditvergabe anfangen. Wie kann eine Bank nur einem Ehepaar Mitte Dreißig mit 3 Kindern eine Hausfinanzierung mit 100% Auszahlung und einer Tilgungsrate von lediglich 1% verkaufen? Laufzeit 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre. Ein redlicher Bänker müsste den Leuten klarmachen, dass nach Ablauf der Zinsbindung das Darlehen auf jeden Fall gekündigt und die Immobilie verwertet werden wird, also dass dies ein Darlehen mit eingebauter Zwangsversteigerung ist. Er müsste auch sagen, dass eine Umfinanzierung zu einer anderen Bank normalerweise nicht möglich sein wird, weil bei Ablösefinanzierungen heute im Regelfall maximal 60% vom Verkehrswert finanzierbar ist, und so weiter. Hier in diesen Bereichen liegen die größten Mängel begraben, die es zu beheben gilt, der Forderungsverkauf müsste gesetzlich drastisch eingeschränkt werden und nur an andere Banken erlaubt sein, dass diese vermeintlich legale Steuerbetrugsschiene über Offshore-Firmen endlich unterbunden wird. Der heute jedenfalls praktizierte wirtschaftliche und menschliche Vampirismus des Geldsystems zu Lasten aller Menschen in diesem Land und weltweit hat ein rasches Ende verdient.

Dies herbeizuführen, bedarf der Anstrengung aller, denn der Ausstieg aus dem System ohne einen totalen Zusammenbruch ist kaum vorstellbar aufgrund der globalen Vernetzung. Unsere besten Köpfe müssten ein Umstiegsszenario entwickeln und es müsste ein Geldsystem an die Stelle des bisherigen treten, das sich ausschließlich an den realen Werten orientiert, wieder zum Diener der Menschen wird und nicht zur Gelddiktatur wie heute, welche allen Menschen letztlich nutzlos Blut und Knochenmark entzieht.

Wenn Sie zu einigen Aspekten berufene Stimmen hören und sehen wollen, gehen Sie bitte links im Menü auf “Youtube”, da habe ich einige Links dazu versammelt.

Mit den besten Wünschen

07.06.2010, Euer Admin

PS:       Und was ist nun unser Anteil an dem Desaster?

Wir haben Ja gesagt! Und fast immer ohne die Verträge sorgfältig zu lesen, und zu verstehen, und bei unklaren Stellen so lange nachzufragen, bis wir entsprechend ausführlich Auskunft bekamen. Wir haben auch nicht nachgerechnet, wir haben nicht besprochen, was geschieht, wenn es mal “Dellen” in unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt, sei es durch Krankheit, Wechsel oder gänzlichen Verlust des Arbeitsplatzes etc. Wir haben mit den Darlehensgebern keine Szenarien besprochen und festgelegt, was man tun will, um solche Dellen abzufangen. Wir haben nicht nachgesehen, wie so etwas in der Rechtsprechung diskutiert wird. Gebauchpinselt von unserer angeblichen Bonität und dem gesteigerten Selbstwert, nunmehr Hauseigentümer zu werden, haben wir alles außer Acht gelassen, was wir beim Erwerb eines Kofferradios selbstverständlich prüfen würden.

Und genauso verhalten wir uns auch noch heute. Ist es etwa nicht so? Irre ich mich? Nein, gewiss nicht, denn der größte Teil der Bundesbürger ist von einem unerschütterlichen vorauseilenden Gehorsam beseelt, einer peinlichen Unterwerfung unter eine imaginäre Obrigkeit, die wir auf die Mächtigeren projizieren, fast keiner stellt wirksame Anträge bei Gericht, und er wundert und beklagt sich dann, dass das Gericht dadurch gesetzlich gehindert ist, seine Rechte überhaupt zu berücksichtigen. Fast keiner macht sich hier auch selbst ansatzweise zum Spezialisten, indem er zumindest mal das Zwangsversteigerungsgesetz liest. Wie soll der gnadenlose Ausverkauf unseres Volkes denn gestoppt werden, wenn wir uns allesamt willig zur Schlachtbank führen lassen? Wir laden das System ja förmlich dazu ein, uns unsere Köpfe abzuschlagen. Also sollten wir uns auch nicht beklagen, bejammern und irgendwo da draußen die Schuldigen suchen, die wir anhassen können.

Wenn alle Betroffenen aufstehen würden und kompetent mitwirken würden, könnte das System nicht mehr so weiter funktionieren und die Beteiligten, Gläubiger wie Schuldner und die Gerichte wären faktisch gezwungen, nun ja zumindest ermuntert dazu, andere und bessere Wege zu entwickeln und zu beschreiten.

Dafür arbeiten wir hier beim BZVI e.V., nicht polarisierend, nicht mit Feindbildern, so sehr sie mitunter auch berechtigt wären, sondern in dem Bemühen, Situationen zu schaffen, in denen alternative Wege für die Gläubiger wirtschaftlich letztlich viel attraktiver sind als die Zwangsversteigerung und wirtschaftliche Totalvernichtung ganzer Familien.

“Wir sind der Stein des Anstoßes”

Pfändungssicheres Konto – P-Konto zum 01. Juli 2010

Endlich ist es da, das sog. P-Konto. Es dient der Vereinfachung des gesetzlichen Schuldnerschutzes, der Arbeitsentlastung bei den Amtsgerichten und ist vor allem für die Selbständigen im Lande der erste wirklich vernünftige Beitrag der Bundesregierung und des Bundesrats zum Schutze ihrer Existenz.

Das Bundesjustizministerium hat die grundlegenden Gesetzesänderungen und eine Übersicht veröffentlicht, die Sie über den folgenden link erreichen
http://www.bmj.de/enid/64df1464a9bcca528aeb1f093a8df164,0/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Auf vielen Webseiten finden sich nähere Hinweise und Erläuterungen, welche jedoch mit wachem Verstand gelesen werden müssen, da sich vielerorts gewisse Irrtümer und Fehlinterpretationen der offiziellen Veröffentlichungen eingeschlichen haben.

Hier ein link zu einer vermutlich detaillierten und sauberen Darstellung (ohne Gewähr) :

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Also los, P-Konto beantragen! Für jedermann, auch für Noch-Nicht-Schuldner

Beste Grüße von

Eurem Admin